Hallo zusammen,
wir haben ein ziemlich großes Problem mit unserem Netzbetreiber. Wir betreiben ein SAT-Bhkw an einer Gärtnerei. Das Gas wird über eine ca. 1,5 km lange Leitung von der BGA zum Bhkw geleitet. Bei Inbetriebnahme des Sat.-Bhkw stand dort ein 366 Kw-Bhkw (baurechtliche Genehmigung).
Im Jahr 2014 tauschten wir den Motor gegen ein 800er Bhkw aus, wodurch das Sat.-Bhkw unter das BimschG fiel. Soweit, so gut. Der Netzbetreiber zahlte nun den Formaldehydbonus aus.
Nach jetziger Rechtsprechung fordert der Netzbetreiber den Formaldehydbonus plötzlich zurück, da die Anlage (also das Sat.-Bhkw; eigene GmbH) bei der Inbetriebnahme nicht unter das BimschG fiel.
Hat jemand ähnliche Probleme oder weiß dieses zu lösen?? Immerhin geht es um einen sechsstelligen Betrag, der für die letzten drei Jahre zuückgefordert wird!!!!
Gruß, Holger.
Formaldehydbonus wird zurückgefordert
Moderator: Stulle
https://www.topagrar.com/news/Energie-E ... 39881.html
Das sind schon ein paar mehr. Ich finde das unglaublich, dass Gesetze mittlerweile so kompliziert sind, so dass Juristen sie erst Jahre später durchschauen und dann lapidar an die Betreiber ein Schreiben aufgesetzt wird: "War wohl doch anders gemeint, wir fordern Geld zurück".
Das sind schon ein paar mehr. Ich finde das unglaublich, dass Gesetze mittlerweile so kompliziert sind, so dass Juristen sie erst Jahre später durchschauen und dann lapidar an die Betreiber ein Schreiben aufgesetzt wird: "War wohl doch anders gemeint, wir fordern Geld zurück".
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Die Rechtssprechung sagt zurückfordern. Aber die Netzbetreiber haben ja auch die Messung für diese Werte gefordert um den Bonus auszubezahlen.
Vlt ist das ein Ansatz da es ja jeder einzelne Netzbetreiber expliziet auch gefordert hat...!!
Sonst am Satellit wirds schwierig.
Vlt ist das ein Ansatz da es ja jeder einzelne Netzbetreiber expliziet auch gefordert hat...!!
Sonst am Satellit wirds schwierig.