Kraffahrzeugsteuer für Sattelauflieger

Von der Aufbereitung und Reinigung bis hin zur Verbrennung und Wärmenutzung, Nutzungssysteme, BHKW-Technik, Vorteile, Nachteile, Erfahrungen, Innovationen...

Moderator: aschmann

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Julius-K
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Kraffahrzeugsteuer für Sattelauflieger

Beitrag von Julius-K »

Hallo Kollegen!
Wir setzen schon seit vielen Jahren zum Substrat- und Gärresttransport Dollys und Sattelauflieger hinter unseren Schleppern ein.
Habe letzte Woche einen neuen Tankauflieger angemeldet und (wie bei den anderen Auflieger auch) eine grüne Nummer beantragt.
Jetzt hab ich vom Hauptzollamt einen Bescheid für Kraftfahrzeugsteuer (kostet 373€ p.a.) auf dem Tisch und die Ablehnung meines Antrags auf eine grüne Nummer.
Begründet wird die Besteuerung mit dem §7 nummer 7 KraftStG.
Da steht tatsächlich drin, dass Sattelauflieger nicht steuerbefreit werden können!
Was soll ich jetzt machen??
In unserer Umgebung fahren viele Auflieger mit grüner Nummer umher und auch ich habe mehrere davon!!
Das allein wird jedoch nicht als Widerspruchsbegründung reichen.
Gruß aus dem Süden.
lerche
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Beitrag von lerche »

Du kannst Auflieger schon steuerbefreit machen, wenn du KfZ Steuer über den Anhängerzuschlag der Sattelzugmaschine zahlst. Ist aber ein Auflieger hinter irgendwas, was keine KfZ Steuer zahlt, ists Steuerhinterziehung incl Eintrag bei BuStra usw. Wirst die knapp 400 Öcken wohl abdrücken müssen.
Es is sogar so, dass Auflieger hinter Agrotrucks zu versteuern sind, wselbst wenn die Zugmaschine steuerfrei is.
Zuletzt geändert von lerche am 25.03.2018, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Kohl
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Beitrag von Kohl »

Letzte Woche wurde hier Flüssigdünger mit einem LKW mit Tankauflieger mit grüner Nummer angeliefert.
Ich war recht verwundert, der Fahrer konnte allerdings keine Auskunft über den Hintergrund geben.

Gibt es den Bestandsschutz für vorhandene Fahrzeuge?
Wer wenn nicht wir ?
Wann, wenn nicht jetzt?
lerche
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Beitrag von lerche »

@Kohl, haben wir wohl gleichzeitig getippt... Es is davon auszugehen, dass der Spediteur mehrere Auflieger für eine SZM hat, und Anhängerzuschlag zahlt.
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