Hallo zusammen,
wir beabsichtigen eines unserer Sat BHKW zu verkaufen, da sich die dortige Wärmesenke erledigt hat.
Meine Frage ist nun, wie hoch kann die Anlage bewertet werden?
Es handelt sich um einen 250 KW MAN BHKW mit IBN Dez. 2007. Also noch 10 Jahre Laufzeit im EEG. Der Motor ist gerade frisch ausgetauscht worden.
Meiner Meinung nach ist der überholte Motor für die Wertermittlung nur von sekundärer Bedeutung. Wichtiger und gewichtiger ist das Recht noch 10 Jahre nach dem alten EEG 2009 einspeisen zu dürfen.
Was meint ihr ist dieses Recht wert?
Verkauf BHKW/Einspeiserecht
Moderator: Stulle
Hallo,
ich würde sagen garnichts. Garantiert hat das BHKW kein Einheitenzertifikat und kann damit an einem neuen Standort auch nicht in Betrieb genommen werden. Hatten die Diskusion mit unseren Behörden und EVU 2016, als wir nach einem Brandschaden an einem alten Perkins einen gebrauchten gleicher Bauart hinstellen wollten. Die Begründung war, wenn die Erzeugungsanlage (sprich Generator) ausgebaut wird, erlischt auch der Bestandsschutz und damit müssen die neuen Bestimmungen erfüllt werden, sprich Einheitenzertifikat und neue Vorschriften des Netzschutzes.
Dürfen auch für den Nachfolger (BHKW aus 2016) kein Heizöl mehr einsetzen sondern RME, da auch der Heizölstatus mit Ausbau des Generators erlischt.
Gruß aus Mittelfranken
ich würde sagen garnichts. Garantiert hat das BHKW kein Einheitenzertifikat und kann damit an einem neuen Standort auch nicht in Betrieb genommen werden. Hatten die Diskusion mit unseren Behörden und EVU 2016, als wir nach einem Brandschaden an einem alten Perkins einen gebrauchten gleicher Bauart hinstellen wollten. Die Begründung war, wenn die Erzeugungsanlage (sprich Generator) ausgebaut wird, erlischt auch der Bestandsschutz und damit müssen die neuen Bestimmungen erfüllt werden, sprich Einheitenzertifikat und neue Vorschriften des Netzschutzes.
Dürfen auch für den Nachfolger (BHKW aus 2016) kein Heizöl mehr einsetzen sondern RME, da auch der Heizölstatus mit Ausbau des Generators erlischt.
Gruß aus Mittelfranken
Das ist so nicht ganz richtig
Du hast recht wenn es um zubau oder Veränderung an einer Bestands Anlage geht
Wenn der Satellit aber komplett samt Anlagen nummmer umzieht auf einen neuen Standort ist es kein Problem , da greift der bestandsschutz
Haben wir 2016 erst gemacht
Ist ein bisschen Papier krieg , aber relativ einfach
Gruß
Du hast recht wenn es um zubau oder Veränderung an einer Bestands Anlage geht
Wenn der Satellit aber komplett samt Anlagen nummmer umzieht auf einen neuen Standort ist es kein Problem , da greift der bestandsschutz
Haben wir 2016 erst gemacht
Ist ein bisschen Papier krieg , aber relativ einfach
Gruß
yes we can