EEG 2004 Einspeisevergütung

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Moderator: Stulle

Leon12
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EEG 2004 Einspeisevergütung

Beitrag von Leon12 »

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Arbeit uns versuche Berechnungen an Biogasanlagen.

Wenn eine Biogasanlage noch mehr Strom einspeisen kann als sie gerade tut, welche Stromerlöskosten kann ich denn da annehmen? Also wieviel Cent/kWh?
Die Anlage ist aus EEG 2004.
Einsatzstoffe Mais,Gülle, Mist


Vielen Dank
lerche
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Beitrag von lerche »

WichtigsteFrage: Wie ist die aktuelle Bemessungsleistung, also kWh p.a. verkauft geteilt durch Jahresstunden. Dann musst du wissen, wie ist deine Höchstbemessungsleistung (HBL), diese wurde mit dem EEG 2014 (?) eingeführt und sollte den Zubau begrenzen. Wenn du über die HBL kommst kannst s Rechnen einstellen, dann gibts nor noch den Monatsmittelwert an der EPEX, also so 3,5 bis wenns mal gut geht 6ct.
Wenn aktuelle BL kleiner HBL, dann musst EEG2004 googeln, und dir die Vergütungssätze raussuchen. Kommt dann auf Leistung und in anspruch genommene Boni an.
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COMBO
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Beitrag von COMBO »

Schon länger nicht mehr nachgeschaut? Vergangenes Jahr gabs im Schnitt unter 3ct. Nur Nov16-Januar17 lag der Preis mal höher. Ab Feb17 gibts schon wieder unter 4ct und wird weiter fallen.

https://www.netztransparenz.de/EEG/Mark ... Marktwerte
Leon12
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Beitrag von Leon12 »

Danke für die Antworten.

Zum einen, ja mehr Produktion wäre möglich. Es stimmt aber gerade irgendwas am biologischen Prozess nicht so ganz.

Ich bin aber etwas verwirrt... Müsste man nicht für Anlagen 150 -500 kW die 18,32 cent annehmen (9,32 Grundvergütung, 1 cent Nawaro, 1 cent Güllebonus, 1 cent Luftreinheitsbonus)?

Für jedes mehr eingespeiste kW sollte er doch das bekommen, oder nicht?

Besten Dank
chefmax
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Beitrag von chefmax »

Leon12
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Beitrag von Leon12 »

HBL ist etwas über 500 kW, die werden aber gerade nicht erreicht.

Oder hab ich den Artikel falsch verstanden?
Jens
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Beitrag von Jens »

die HBL ist eine Jahresbetrachtung, also die Summe der abgelieferten kwh
Leon12
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Beitrag von Leon12 »

Nun bin ich raus...
Bin noch nicht so lange dabei und mir fehlen da leider irgendwie die Zusammenhänge.

könnte mir das bitte jemand vielleicht noch mal etwas näher erklären. Verstehe den Link oben dann nicht so ganz.

Wenn ich jetzt nur 200 kW produzieren kann, weil meine Anlage so schlecht läuft, ich aber eigentlich viel mehr einspeisen dürfte und vom Futter auch können müsste... wieviel cent kann ich dann in meiner Gewinnkalkulation annehmen? 3 cent, oder doch die 18,2 Cent?
Jens
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Beitrag von Jens »

Jede Anlage hat eine Höchstbemessungsleistung. Das ist die installierte Leistung vom 31.7.2014 x 95% oder den Wert, den die Anlage jemals als Jahresleistung abgeliefert hat.

Damit hat man die kwh pro Jahr, die eine Anlage abliefern pro Jahr abliefern darf. Das könnte man theoretisch auch von Okrober bis März machen und dann die Anlage für den Sommer abschalten.

Wenn jetzt jemand aktuell weniger Strom liefert als seine HBL ist, dann kann er natürlich für seine aus heutiger Sicht zusätzlichen kw die volle EEG-Vergütung bekommen.

Fährt die Anlage aber schon so, wie auch in 2014 oder jemals als maximum da war, dann bekommt er für jede zusätzliche Vergütung den aktuellen Martkpreis ohne EEG, also z.B. 3ct.
Leon12
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Beitrag von Leon12 »

Okay danke. Jetzt kam Licht ins Dunkle...

Leider lief die Anlage wohl noch nie bei der hohen Leistung, also dann nur 2 Cent Vergütung. Schade um das schöne Geld...
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