2) Die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
Das Inbetriebnahme Jahr bei dir ist 2006 und das endet am 31.12.2006. zuzüglich 20 Jahre, macht 31.12.2026.
Bei uns nebenbei genauso. Deshalb auch keine Chance mehr auf 10 Jahre flex Prämie.
Ne Genehmigung dauert ja auch noch min. 6 Monate...
bio-gas hat geschrieben:ich würde auch sagen 20 Jahre plus inbetriebnahme, also 2027!
Frag mal den Fachverband und gib uns antwort.
würde mich ja schon interessieren...
Entweder steh ich auf dem Schlauch oder ihr.
Rechnet doch mal die Jahre 2006 plus 20 weitere Jahre.
Ich komm auf 31.12.2026. wie kommt ihr als 2027?
Das wären ja Inbetriebnahme plus 21 Jahre.