Flexprämie Aufwand + Risiken

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Moderator: Stulle

hitiere
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Flexprämie Aufwand + Risiken

Beitrag von hitiere »

Hallo

Ich überlege momentan , meine 220 KW Anlage in die Flexprämie zu nehmen .
Müssen jährlich Gutachten geschrieben werden ?
Kann ich auch mal weniger für den eingespeisten Strom bekommen ?
Kann ich noch nach Baurecht bis ca. 400 KW aufstocken .genehmigungstechnisch , ohne die Fütteruzng zu erhöhen .

Bin gespannt auif die Antworten
bio-gas
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Beitrag von bio-gas »

aufstocken ist abhängig von deinem Landratsamt, ob du laut der Feuerungswärmeleistung über 1MW(bimsch) bist, oder ob nur die 1,2mio Ncbm angerechnet werden.

Ob Du auch mal weniger für den Strom bekommen kannst, steht momentan in den Sternen....

Wir bauen auch grad um von 265kw auf 795kw inst, allerdings momentan bei der gleichen historischen Jahresleistung...

Und das Gutachten muss meines Wissens nur einmalig gemacht werden.

Die flexprämie hat ihr optimum ca be 2xfachem Leistungszubau.....
Julius-K
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Beitrag von Julius-K »

bio-gas hat geschrieben:
Die flexprämie hat ihr optimum ca be 2xfachem Leistungszubau.....
eeg 2012 , Anlage 5
die maximal mögliche Höhe der Flexprämie beträgt das 0,5-fache der installierten Leistung

bedeutet doch folgendes: Anlage 200KW Bemessungsleistung, kann auch nur für weitere 200KW die Flexprämie in Anspruch nehmen, oder?

Gruß, Julius
Julius-K
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Re: Flexprämie Aufwand + Risiken

Beitrag von Julius-K »

hitiere hat geschrieben:Hallo


Kann ich noch nach Baurecht bis ca. 400 KW aufstocken .genehmigungstechnisch , ohne die Fütteruzng zu erhöhen .
Bimsch ist ab 1MW fwL (Feuerungswärmeleistung),
ODER
1,2 m3 Biogas p.a.
oder weiteres

kommt also auf deinen bestehendes und das neu geplante BHKW an...

Gruß, Julius
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TT-Hase
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Beitrag von TT-Hase »

Also wie gesagt unter 1 mw gesamtfeuerungsleistung bleibst du Baurecht.

Risiko bzw Chance seh ich bei nem Zubau eines weiteren bhkws schon.

Da ja der Anlagenbegriff immer noch nicht geklärt ist hat das neue bhkw
- die gleiche Vergütung wie das alte. Oder
- das alte mit der Degression bis jetzt und 20 Jahre. Oder
- evtl auch eeg 2012

Da ja das BGH urteil auch schon wieder angegriffen wird.
hitiere
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Beitrag von hitiere »

Also die Beraterfirma Cube sieht das machbare beim 4 fachen der jetzigen Leistung , aber ohne die Inputmenge zu ändern , nur die MotorBetriebstunden vierteln
dasMethan
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Beitrag von dasMethan »

Habe soeben gehört das die frist zum einstieg in die Direktvermarktung um ein Monat vorverlegt wird. Hat jemand auch schon davon gehört?
MadMox
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Beitrag von MadMox »

Hallo Stefan,

was heißt einen Monat vorverlegt? 1. Juli oder früher?

Grüße, Max
-Nahwärmenetze-
dasMethan
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Beitrag von dasMethan »

Hallo Max,

angeblich war letzte Woche eine Sitzung der Stromversorger EVU´s, dort wurde wohl festgelegt das sollte ein Betreiber noch in die alte Direktvermarktung wechseln möchte dieser sein neues BHKW bereits Ende Juni am Netz haben muss. Des weiteren natürlich auch alle Anforderungen erfüllen muss.

Aufgrund dessen hier nochmal ein Aufruf für die Demo am Samstag den 22.03.2014 in München.


http://energiewende-demo.de/
paulken
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Beitrag von paulken »

Da geht aber wieder einiges durcheinander. Nach geltendem EEG 2012 und hier im §33i muss die erstmalige Inanspruchnahme der Flexprämie dem Netzbetreiber mitgeteilt werden und zwar beginnt die Frist mit dem ersten Tag des 2ten Kalendermonats der Meldung. Im Klartext: Wer bis zum 31.07.2014 die Flexprämie sicher haben will, muss diese bis Ende Mai 2014 geltend gemacht haben. Das ist zur Zeit geltendes Recht und alles andere nur Nebelbomben.
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