Hallo,
ein großer Hersteller von Biogasanlagen hat uns einen vom Innovationsbonus abhängigen Vertrag angeboten. D.h. der Vertrag wäre nichtig, wenn wir den besagten Bonus nicht erhalten. Soweit sogut, doch ist dieser Bonus doch Abhängig vom KWK-Bonus, oder? Denn dem Anbieter ist durchaus klar, daß wir in absehbarer Zeit keine Möglichkeit der Wärmenutzung haben werden. Auf Nachfrage sagte er:"Ihr bekommt den Innovationsbonus trotzdem!"
Ist das nun reine Abzocke, oder gibt es tatsächlich eine Hintertür? Freue mich über jeden Hinweis!
Gruß, Sven
Vorraussetzungen für den Innovationsbonus?
Moderator: Stulle
Hallo sct,
Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird der Innovationsbonus so interpretiert: "Die Gewährung des Bonus ist an die Bedingung geknüpft, dass die Anlage – zumindest zeitweise – in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird." Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet hierbei, dass nicht nur der Strom eingespeist, sondern auch die entstandene Wärme genutzt wird und zwar außerhalb der Biogasanlage. Nach zu lesen unter http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... ch_eeg.pdf.
Dies würde bedeuten, dass ihr keine 2 ct gezahlt bekommt, wenn ihr nicht nachweist, dass ihr wenigstens die Möglichkeit habt eure Wärme auch anderweitig zu nutzen und dies auch zeitweise macht. Ich wäre auf jeden Fall mit diesem Angebot sehr vorsichtig. Das EVU zahlt den Bonus auch nur wenn sie unbedingt muss.
Viele Grüße
aschmann
Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird der Innovationsbonus so interpretiert: "Die Gewährung des Bonus ist an die Bedingung geknüpft, dass die Anlage – zumindest zeitweise – in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird." Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet hierbei, dass nicht nur der Strom eingespeist, sondern auch die entstandene Wärme genutzt wird und zwar außerhalb der Biogasanlage. Nach zu lesen unter http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... ch_eeg.pdf.
Dies würde bedeuten, dass ihr keine 2 ct gezahlt bekommt, wenn ihr nicht nachweist, dass ihr wenigstens die Möglichkeit habt eure Wärme auch anderweitig zu nutzen und dies auch zeitweise macht. Ich wäre auf jeden Fall mit diesem Angebot sehr vorsichtig. Das EVU zahlt den Bonus auch nur wenn sie unbedingt muss.
Viele Grüße
aschmann
Re: Vorraussetzungen für den Innovationsbonus?
Hallo Sven,sct hat geschrieben:Hallo,
ein großer Hersteller von Biogasanlagen hat uns einen vom Innovationsbonus abhängigen Vertrag angeboten. D.h. der Vertrag wäre nichtig, wenn wir den besagten Bonus nicht erhalten. Soweit sogut, doch ist dieser Bonus doch Abhängig vom KWK-Bonus, oder? Denn dem Anbieter ist durchaus klar, daß wir in absehbarer Zeit keine Möglichkeit der Wärmenutzung haben werden. Auf Nachfrage sagte er:"Ihr bekommt den Innovationsbonus trotzdem!"
Ist das nun reine Abzocke, oder gibt es tatsächlich eine Hintertür? Freue mich über jeden Hinweis!
Gruß, Sven
wie sieht denn euer Grundkonzept aus?
Der Innovationsbonus ist ja durch eine Liste anerkannter Verfahren definiert.
Nun kann man mittels innovativer Technik Strom produzieren und unter Vorraussetzung vom zumindest vorhandenen Wärmeverkauf an dritte den Bonus addiert auf das herkömmliche Stromgeld kassieren.
Man kann aber wie in einem anderen Beitrag erwähnt Strom aus Abwärme gewinne welcher dann mit dem Bonus honoriert wird!
Prinzipiell ist aber die Rechtsgrundlage sehr schwammig was den Innov.-Bonus angeht,deshalb Attention!
Gruß
Hartmut
Vielen Dank für eure Antworten! So habe ich es mir schon gedacht. Deshalb und aufgrund des Anlagenpreises werden wir uns wohl für einen anderen Anbieter entscheiden. Bei gleicher Anlagengröße liegen ca. 500000 Euro zwischen den Angeboten.
Grüße, Sven
Stichwort Trochenfermentation im liegenden Fermenter.wie sieht denn euer Grundkonzept aus?
Der Innovationsbonus ist ja durch eine Liste anerkannter Verfahren definiert.
Das hört sich sehr interessant an! Werde mich mal umhören.Man kann aber wie in einem anderen Beitrag erwähnt Strom aus Abwärme gewinne welcher dann mit dem Bonus honoriert wird!
Grüße, Sven
Nochmal hallo,
Das hört sich sehr interessant an! Werde mich mal umhören.
Grüße, Sven
ich bezog mich übrigens auf folgenden Beitrag ,
http://www.schlattmann.de/forum/viewtopic.php?t=116
Zusatz:
Das mit der "Bonus-honorierten" Verstromung von Abwärme ist übrigens "nur" meine logische Schlußfolgerung aus vorhandenen Gesetzestexten.
Habe heute noch einmal mit Herrn Kiehne von www.Adoratec.com gesprochen:
Die Technik ist umsetzbar ,jedoch fehlen noch Partner(Abnehmer,Käufer) die mit Adoratec zusammen das Modul als Prototyp in ihre Anlage integrieren und die Kosten(wie im anderen Beitrag erwähnt) aufbringen.
Es herscht hier eine gewisse Pattsituation:
Wer jetzt mitzieht kommt höchstwahrscheinlich in den Genuß des Innovativ Bonus,weil das erwähnte Verfahren evtl. nach serienreife nicht mehr als innovativ betrachtet wird!
Man trägt halt nur ein gewisses Risiko mit!
Aus meiner Sicht jedoch sind die Daten auch ohne Innovativ-Bonus sehr vielversprechend!
Gruß
Nun, wenn ich dadurch den KWK-Bonus bekommen kann, dann rechnet es sich vermutlich auch ohne Innovationsbonus. Sieht zumindest auf den ersten Blick sehr interessant aus. Ich habe Herrn Kiehne mal angeschrieben, mal sehen was er so zu sagen hat.
Letztlich darf man wohl alles rechnen, aber besser ohne Innovationsbonus
Ist doch alles recht unübersichtlich, wie ich finde.
Die anfangs von mir erwähnte Firma meint eben diesen Bonus auf eigene serienreife Technik zu bekommen......weil das erwähnte Verfahren evtl. nach serienreife nicht mehr als innovativ betrachtet wird!
Letztlich darf man wohl alles rechnen, aber besser ohne Innovationsbonus
Ist doch alles recht unübersichtlich, wie ich finde.
Definition von trockenferm.
Hallo,
hat jemand von euch zufällig eine Definition zur Hand die klar aussagt ab wann wir von einer Trockenfermentation sprechen!
Laut Gomez(Fachverband-Tagungsband) gibt es eine Begründung des NEUEN EEG in der von Substraten ab 30 % TS und oder stapelfähigen Substraten die Rede ist.
Es handelt sich bei der Definition um die Substrate die der Anlage zugeführt werden,nicht jedoch wie ich immer annahm um den TS Gehalt der Gärsubstanz im Ferm. bzw. Schlauchs.
Wäre toll wenn jemand mir dazu etwas sagen könnte.
Gruß
hat jemand von euch zufällig eine Definition zur Hand die klar aussagt ab wann wir von einer Trockenfermentation sprechen!
Laut Gomez(Fachverband-Tagungsband) gibt es eine Begründung des NEUEN EEG in der von Substraten ab 30 % TS und oder stapelfähigen Substraten die Rede ist.
Es handelt sich bei der Definition um die Substrate die der Anlage zugeführt werden,nicht jedoch wie ich immer annahm um den TS Gehalt der Gärsubstanz im Ferm. bzw. Schlauchs.
Wäre toll wenn jemand mir dazu etwas sagen könnte.
Gruß
Re: Definition von trockenferm.
Jemand aus dem Allgäu sagte mir vor kurzem, dass ein Bauer den trockenfermentationsbonus ( innovation) bei 25% TS im Nawaro-Nassfermenter und einem robusten Rührwerk bekommen hat.
Das ist wohl eine Sache die von den Genehmigungsbehörden bzw dem EVU unterschiedlich betrachtet wird.javascript:emoticon(':)')
Smilie
mfg
kuppler
Das ist wohl eine Sache die von den Genehmigungsbehörden bzw dem EVU unterschiedlich betrachtet wird.javascript:emoticon(':)')
Smilie
mfg
kuppler