michael hat geschrieben:Ich würd mir niemals von einem Bankheini sagen lassen, wie ich meine Anlage zu fahren habe, es sei denn, er hat schon mal in die Sch.... gegriffen...
Ich habe auch nicht gesagt das Du das sollst.
Scheinbar will keiner verstehen wo drauf ich hinaus will
Ich stimme Hartmuth zu. Nach den von mir in en letzten 16 Monaten erhobenen und ausgewerteten Daten unserer Biogasanalage dürften die optimalen Grenzkosten bei einer Auslastung von ca. 95 % erreicht sein.
Ist bei so vielen schwankenden Variablen aber gar nicht so einfach zu bestimmen.
Um hier mehr Sicherheit über die Abhängigkeiten zu erlangen, bastel ich gerade an Regressionsgleichungen bzgl. der Inputsubstrate (inkl. deren TS), Fermentertemperatur, Methangehalt etc. rum.
Hallo Leute,
Der Preis ist doch gestaffelt.
Das heißt wenn du z. b. eine 800kW Anlage hast, bekommst du für die ersten 150kW x 8760h mit dem hohen Vergütungssatz.
und von 150- 500 KW (sprich 350kW) x 8760h mit dem geringen Vergütuzngssatz. Alles was drüber geh´t (bis 5.000kW) wird mit dem kleinsten Vergütungssatz bezahlt.
Also ist das bei dem EVU egal (+/- 30 KW) , welche Leistunng eingespeist wird
moin
Meine Anlage ist für 500 kW genehmigt. Wir haben uns mit dem Gewerbeaufsichtsamt geeinigt, daß die Steuerung die Einspeisung auf 500 begrenzt - egal, wieviel installiert ist.
Ich produziere meinen Eigenstrom selber und habe 605 kW installiert (hat sich so ergeben).
Die bisherige Vergütung ist klar, da ist es "egal" ob 500 oder 526 kw. Ich denke die Frage ist interessanter für den neuen Güllebonus und Emissionsminderungsbonus, die es ja nur für Anlagen bis 500 kw geben soll. Hier wäre es dann schon wichtig zu wissen welche Kritierien gelten. Nettoeinspeisung? installierte kW ?......
mfg thorsten
Güllebonus gilt laut Aussage des Fachverbands anteilig bis 500 kw. Heisst konkret auch ne 700 kw Anlage kriegt den Bonus für die 150 kw die 4 Cent, für die nächsten 350 kw den 1 Cent und für 200 kw keinen.
TT-Hase hat geschrieben:Güllebonus gilt laut Aussage des Fachverbands anteilig bis 500 kw. Heisst konkret auch ne 700 kw Anlage kriegt den Bonus für die 150 kw die 4 Cent, für die nächsten 350 kw den 1 Cent und für 200 kw keinen.
Exakt,
die Staffelung gilt ja auch für den Nawarobonus.
Da der Güllebonus auch an den Nawarobonus gekoppelt ist wäre es nur logisch das so zu praktizieren.
Auf "unserer" Fachverbandtagung wurde eindeutig gesagt, daß nur Anlagen bis 500 kW den Güllebonus bekommen.
=> ab 501 kW bekommst du gar keinen Güllebonus, auch nicht anteilig und auch nicht für die ersten 500 kW! Nix
So wurde es uns auf direkte Nachfrage erklärt. Ob die Auslegeung des Fachverbandes stimmt, mag jeder selber entscheiden.
moin Hagen,
bei uns auf der FV.-Tagung wurde es so formuliert das man es nicht klar sagen kann aber von Staffelung ausgeht,also bis 500 kw anteilig auch vergütet wird.
Komisch....