Wieviel darf eingespeist werden?

Erträge, Kosten, Gesamtverfahren, Teilverfahren, Komponenten, Investitionen, Betriebskosten, Faktoransprüche, Förderungen, Faustzahlen...

Moderator: Stulle

Benutzeravatar
H.E
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1405
Registriert: 16.01.2005, 12:14

Beitrag von H.E »

michael hat geschrieben:Ich würd mir niemals von einem Bankheini sagen lassen, wie ich meine Anlage zu fahren habe, es sei denn, er hat schon mal in die Sch.... gegriffen...
Ich habe auch nicht gesagt das Du das sollst.
Scheinbar will keiner verstehen wo drauf ich hinaus will :roll:
ken
Beiträge: 9
Registriert: 12.12.2007, 09:32

Beitrag von ken »

Ich stimme Hartmuth zu. Nach den von mir in en letzten 16 Monaten erhobenen und ausgewerteten Daten unserer Biogasanalage dürften die optimalen Grenzkosten bei einer Auslastung von ca. 95 % erreicht sein.
Ist bei so vielen schwankenden Variablen aber gar nicht so einfach zu bestimmen.
Um hier mehr Sicherheit über die Abhängigkeiten zu erlangen, bastel ich gerade an Regressionsgleichungen bzgl. der Inputsubstrate (inkl. deren TS), Fermentertemperatur, Methangehalt etc. rum.
turbomeyer
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 31
Registriert: 11.01.2007, 11:29
Wohnort: Luxemburg

Preisstaffelung

Beitrag von turbomeyer »

Hallo Leute,
Der Preis ist doch gestaffelt.
Das heißt wenn du z. b. eine 800kW Anlage hast, bekommst du für die ersten 150kW x 8760h mit dem hohen Vergütungssatz.
und von 150- 500 KW (sprich 350kW) x 8760h mit dem geringen Vergütuzngssatz. Alles was drüber geh´t (bis 5.000kW) wird mit dem kleinsten Vergütungssatz bezahlt.

Also ist das bei dem EVU egal (+/- 30 KW) , welche Leistunng eingespeist wird

MFG
turbomeyer
Benutzeravatar
Schlattmann
MOD
MOD
Beiträge: 1043
Registriert: 03.11.2004, 13:33
Wohnort: Pfeffenhausen

Re: Preisstaffelung

Beitrag von Schlattmann »

turbomeyer hat geschrieben:Der Preis ist doch gestaffelt.
Ja, siehe auch
http://www.schlattmann.de/biogas/biogas8-001.php
und
http://www.schlattmann.de/forum/viewtopic.php?t=102
MfG, Markus Schlattmann
---
...never touch a running system...
Benutzeravatar
extra-wurst
MOD
MOD
Beiträge: 750
Registriert: 09.09.2005, 16:30

Beitrag von extra-wurst »

moin
Meine Anlage ist für 500 kW genehmigt. Wir haben uns mit dem Gewerbeaufsichtsamt geeinigt, daß die Steuerung die Einspeisung auf 500 begrenzt - egal, wieviel installiert ist.

Ich produziere meinen Eigenstrom selber und habe 605 kW installiert (hat sich so ergeben).
Grüße aus der Heide
thorsten76
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 482
Registriert: 23.02.2006, 09:47
Wohnort: Bayern

Beitrag von thorsten76 »

Die bisherige Vergütung ist klar, da ist es "egal" ob 500 oder 526 kw. Ich denke die Frage ist interessanter für den neuen Güllebonus und Emissionsminderungsbonus, die es ja nur für Anlagen bis 500 kw geben soll. Hier wäre es dann schon wichtig zu wissen welche Kritierien gelten. Nettoeinspeisung? installierte kW ?......
mfg thorsten
Benutzeravatar
TT-Hase
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1958
Registriert: 26.03.2006, 14:00

Beitrag von TT-Hase »

Güllebonus gilt laut Aussage des Fachverbands anteilig bis 500 kw. Heisst konkret auch ne 700 kw Anlage kriegt den Bonus für die 150 kw die 4 Cent, für die nächsten 350 kw den 1 Cent und für 200 kw keinen.
Benutzeravatar
H.E
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1405
Registriert: 16.01.2005, 12:14

Beitrag von H.E »

TT-Hase hat geschrieben:Güllebonus gilt laut Aussage des Fachverbands anteilig bis 500 kw. Heisst konkret auch ne 700 kw Anlage kriegt den Bonus für die 150 kw die 4 Cent, für die nächsten 350 kw den 1 Cent und für 200 kw keinen.
Exakt,
die Staffelung gilt ja auch für den Nawarobonus.
Da der Güllebonus auch an den Nawarobonus gekoppelt ist wäre es nur logisch das so zu praktizieren.
Benutzeravatar
extra-wurst
MOD
MOD
Beiträge: 750
Registriert: 09.09.2005, 16:30

Beitrag von extra-wurst »

moin

Auf "unserer" Fachverbandtagung wurde eindeutig gesagt, daß nur Anlagen bis 500 kW den Güllebonus bekommen.

=> ab 501 kW bekommst du gar keinen Güllebonus, auch nicht anteilig und auch nicht für die ersten 500 kW! Nix :!:

So wurde es uns auf direkte Nachfrage erklärt. Ob die Auslegeung des Fachverbandes stimmt, mag jeder selber entscheiden.
Grüße aus der Heide
Benutzeravatar
H.E
Identität bekannt
Identität bekannt
Beiträge: 1405
Registriert: 16.01.2005, 12:14

Beitrag von H.E »

extra-wurst hat geschrieben:moin

Auf "unserer" Fachverbandtagung wurde eindeutig gesagt, daß nur Anlagen bis 500 kW den Güllebonus bekommen.

=> ab 501 kW bekommst du gar keinen Güllebonus, auch nicht anteilig und auch nicht für die ersten 500 kW! Nix :!:

So wurde es uns auf direkte Nachfrage erklärt. Ob die Auslegeung des Fachverbandes stimmt, mag jeder selber entscheiden.
moin Hagen,
bei uns auf der FV.-Tagung wurde es so formuliert das man es nicht klar sagen kann aber von Staffelung ausgeht,also bis 500 kw anteilig auch vergütet wird.
Komisch.... :roll:
Antworten