Technologiebonus
Moderator: Stulle
Technologiebonus
Bin gerade dabei mich über den Trockenfermentaionsbonus schlauch zumachen.
Wer (welche Adressen) erstellen die dafür nötigen Gutachten?
Habe mittlerweille drei Addi.
Welche Auflagen haben die einzelnen Gutachten?
Kann bisher sagen sind keineswegs gleich hier kocht jeder sein Süppchen.
Wäre für weitere Infos dankbar, die Zeit drängt langsam.
Mfg
manis
Wer (welche Adressen) erstellen die dafür nötigen Gutachten?
Habe mittlerweille drei Addi.
Welche Auflagen haben die einzelnen Gutachten?
Kann bisher sagen sind keineswegs gleich hier kocht jeder sein Süppchen.
Wäre für weitere Infos dankbar, die Zeit drängt langsam.
Mfg
manis
Die Zeit drängt eigentlich gar nicht. Wir hatten bei uns letzte Woche eine Versammlung wo ein Rechstanwalt vom Fachverband über das neue EEG referierte.
Altanlagen die vor Januar 2009 (also vor dem EEG Termin) am Netz sind können den Trockenfermentationsbonus zu alten Konditionen während ihrer gesamten Laufzeit beantragen. So war seine klare Aussage.
Altanlagen die vor Januar 2009 (also vor dem EEG Termin) am Netz sind können den Trockenfermentationsbonus zu alten Konditionen während ihrer gesamten Laufzeit beantragen. So war seine klare Aussage.
- extra-wurst
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- Registriert: 09.09.2005, 16:30
Im neuen Gesetz steht ja jetzt genau wofür es den Tech.bonus gibt, da steht TF nicht mehr dabei, und es steht, dass das Gesetz auch für alte Anlagen gilt..
Also sehe ich den Bestandsschutz nicht so richtig. Wenn alte Anlagen den neuen KWK-, Nawaro-, Güllebonus kriegen, warum sollten sie dann den TF-Bonus behalten dürfen?
Klärt mich auf, wenn ihr mehr wisst
Also sehe ich den Bestandsschutz nicht so richtig. Wenn alte Anlagen den neuen KWK-, Nawaro-, Güllebonus kriegen, warum sollten sie dann den TF-Bonus behalten dürfen?
Klärt mich auf, wenn ihr mehr wisst
jetzt nur mal die ruhe bewahren
es dauert noch7 monate bis die sache umgesetzt wird....
und die gülle die durch meine anlage läuft muß doch nicht auf meinen flächen bleiben...es kann doch auch für den abgebenden betrieb interessant sein, wenn ich lagerraum und ausbringtechnik zur verfügung stelle
es dauert noch7 monate bis die sache umgesetzt wird....
und die gülle die durch meine anlage läuft muß doch nicht auf meinen flächen bleiben...es kann doch auch für den abgebenden betrieb interessant sein, wenn ich lagerraum und ausbringtechnik zur verfügung stelle
Wer wenn nicht wir ?
Wann, wenn nicht jetzt?
Wann, wenn nicht jetzt?
- extra-wurst
- MOD
- Beiträge: 750
- Registriert: 09.09.2005, 16:30
Nein - den bekommen Altanlagen (ab 2004) nicht. Die bleiben bei 2 €cent nach den alten Spielregeln.michael hat geschrieben:Wenn alte Anlagen den neuen KWK-, ....
Aber die 3 Cent bekommen die AltAltanlagen (bis 2004, auch Cofermenteranl.), wenn sie sich an die neuen Spielregeln halten.
So munkelt man ...
Grüße aus der Heide
extra-wurst hat geschrieben:Nein - den bekommen Altanlagen (ab 2004) nicht. Die bleiben bei 2 €cent nach den alten Spielregeln.michael hat geschrieben:Wenn alte Anlagen den neuen KWK-, ....
Aber die 3 Cent bekommen die AltAltanlagen (bis 2004, auch Cofermenteranl.), wenn sie sich an die neuen Spielregeln halten.
So munkelt man ...
Also wiedermal Murks....
den " die neuen Spielregeln" bedeuten auch :
keine Zündstrahler mit Fosielen Brennstoffen....
keine Anlagenstandorte wo mehrere Anlagen betrieben werden ( war vor 2004 möglich)
die ganzen " Neuerungen" bezüglich Baurecht und Abwasserrecht ( Stichwort Siloplatten ) will ich garnicht erst aufzählen...
Wo bitteschön; bleibt der Vertrauensschutz durch die Gesetzgebung ?
Andreas
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten...
Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht !
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