Mehrwertsteuersatz für Biogaslieferung?

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Moderator: Stulle

Franz
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Mehrwertsteuersatz für Biogaslieferung?

Beitrag von Franz »

Hallo Gemeinde,
wir haben bei unserer Anlage die Gas- und Stromerzeugung getrennt und in Landwirtschaft und Gewerbe aufgeteilt. Jetzt besteht plötzlich Unklarheit über die Höhe des Mehrwertsteuersatzes für die Gaslieferung aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Bisher war ich der Meinung daß das Biogas noch als Urprodukt eingestuft und deshalb mit 7% besteuert wird. Wie verrechnet Ihr eure Gaslieferung und wo kann man die Regelung hierzu nachlesen?
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Kohl
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Beitrag von Kohl »

hallo,
7% mehrwertsteuer ist definitiv falsch :cry:

biogas, wenn es nicht gewerblich produziert wird, hat einen Mwst. Satz von 10,7 % wie die anderen landwirtschaftlichen Produkte auch.....
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TT-Hase
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Beitrag von TT-Hase »

Ja wenn man pauschaliert. Aber wenn man optiert ja nicht.
Franz
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Beitrag von Franz »

Ja mein Bruder optiert, - d.h. also die Gaslieferung wird mit 7% besteuert!? Mal so `ne Frage, daß mit der Aufteilung in Landwirtschaft und Gewerbe ist doch eine recht kniffliche Angelegenheit. Ich hab`z.B. gehört, daß die Polizei gezielt Traktorgespanne kontrolliert, die für gewerbliche Biogasanlagen Gülle fahren (dürfen nur 25 fahren, bzw. nicht mit grüner Nummer o.s.). Und dann ist mir ein Fall bekannt, wo beim häckseln die Polizei kam, weil wenn für eine gewerbliche Biogasanlage gehäckselt wir, um 10 Uhr Schicht im Schacht sein müßte!? usw... Was gibts denn da noch alles was der Bauer nicht weiss, das wäre doch sicher auch `mal nen Thread wert...
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H.E
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Beitrag von H.E »

moin Franz,

das umgehen doch alle indem sämtliche Aufträge für den Lohnunternehmer vom Landwirt ausgehen.
Da kann man eigentlich nicht mal vom Umgehen sprechen,ist vielmehr eine logische Schlußfolgerung.
Wichtig ist natürlich das die landw. Flächen des Betreibers in die seperate Land. ausgegliedert sind.
Gruß
PS:Wenn es wettertechnisch nicht zwingend notwendig ist gilt die 22:00 Grenze in ortsnähe auch für rein landw. Betriebe.
Wir haben bereits mehrfach deswegen polizeilich Besuch gehabt.
Das Problem ist der Transportverkehr durch Ortschaften und das Festfahren auf dem Silo.
Da röhren die Schlepper so schön :wink:
Gruß
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Kohl
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Beitrag von Kohl »

@ franz

...also spätestens jetzt würde ich rücksprache mit dem steuerberater halten......

wenn dein bruder optiert, heißt das er unterliegt der regelbesteuerung wie jeder gewerbebetrieb.

das heißt er stellt dem stromerzeuger 19% mwst in rechnung und muß den vollen betrag ans finanzamt weierreichen!!!

ich bin kein steuerfachmann, aber so müßte es sein
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A.R.
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Beitrag von A.R. »

Werden der ( gewerbliche ) Biogasbetrieb und der ( nichtgewerbliche ) Landwirtschaftliche Betrieb in Personalunion geführt; ist der erste; massive Ärger bei der demnächst anstehenden Umsatzsteuerprüfung vorprogrammiert ; wen den zwischen Ldw und BGA Umsatzsteuer verrechnet wird !

Selbst wen die BGA als GmbH geführt wird.

Im Verhältnis zum pauschalierenden Ldw sind da schnell 100 €/ ha oder 2,5€/to Mais einfach verdampft.

Darum am besten Liefer- und Abnahmeverträge mit Dritten abschließen; der Nachbarbetrieb als LdW kann dann die eigenen Flächen auf Jahrespachtbassis mit bewirtschaften.

___

Führt der Lohnunternehmer Arbeiten für den Gewrblichen Biogasbetrieb aus ( Häckseln; Transportwagen; Walzen; Substrat- und Gülle abfahren) so darf er keine Steuerbefreiten Schlepper fahren; ab 22:00 Uhr ist schicht im Schacht; seine Mannschaft kommt auch nicht mehr mit dem Normalen Führerschein für Ackerschlepper aus; sondern brauchen alle den für LKW; Fahrtenschreiber bei Hängerbetrieb ist Pflicht....!

Also bitte alle Arbeiten durch den Landwirt verrechnen lassen : In den Liefer- und Abnahmeverträgen ist die Substratrücknahme geregelt, und schon braucht die BGA keinen Qualifizierten Flächennachweis mehr.

Ich verrechne pro m€ abgefahrenes Substrat bei einer max Lagerzeit von X Monaten 1,50€/ m€... die Abrechnungen gelten als Substratverwendungsnachweis und beim Landwirt als Eingangsbeleg für Wirtschaftsdünger; die BGA muß das Substrat nur per Lieferschein mit Inhaltsstoffen deklarieren.


Andreas
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Franz
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Beitrag von Franz »

Hallo Kollegen,
leider kenne ich keinen Steuerberater der sich da wirklich auskennt (hab schon Zwei ausprobiert) und die von der Buchstelle für die Landwirtschaft haben über die Jahre schon soviel verbockt... nah ja! Vieleicht sollte ich die Situation genauer erklären! Die Biogasanlage, - also nur die Gaserzeugung wird von meinen Bruden den Landwirt betrieben der derzeit auch optiert. Der Netzanschluss und die Stromerzeugung/BHKW-Anlage wird von einem Investor, von mir und einem weiteren Bruder betrieben. Der Landwirt ist nicht an der stromerzeugenden Gesellschaft beteilig! Es besteht ein Gasliefervertrag auf Basis des Finanzierungskonzeptes (Eigentumsübertragung durch Gaslieferung), da die stromerzeugende Gesellschaft die Errichtung und Finanzierung komplett übernommen hat. D.h. Substrate und Gärreste bleiben in der Landwirtschaft etc., also, mit welchen Mwst. Satz muss der Bauer die Gaslieferung an die Stromerzeugergesellschaft verrechnen?
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Kohl
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Beitrag von Kohl »

hallo franz,
wenn man solche unternehmungen ohne kompetente steuerberatung durchführt, schleichen sich sehr schnell fehler ein...... :cry:

ich gehe bei einem optierenden betrieb von 19% mwst aus :!:

es muß in jedem fall der gleiche satz sein wie die übrigen landwirtschaftlichen produkte ( milch , schlachtvieh, getreide) die dein bruder verkauft.

wie wedren die den abgerechnet?????
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A.R.
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Beitrag von A.R. »

@ Franz : aufpassen die die Steuerbehörden die Gesamte Ldw nicht Gewerblich machen : die Gaserzeugung selber ist unter umständen keine Ldw Nutzung.


Wir Rechnen Monatlich mit dem Lieferanten nach Erzeugten KW ab; pro Erzeugtes KW korrigiert um Zündölanteil ( -; dafür wird kein Rohstoff geliefert) und Eigenstrom (+, dafür werden geliefert Rohstoffe verbraucht) Summe X pro KW; aufgeteilt nach % TM-Lieferung in der Ernte.

Der Rohstoff und das Substrat sind immer Eigentum der Lieferanten.

Wer ist in deinem Fall Genehmigungsinhaber der BGA ? Ist es die BGA; vertreten durch den Anlagenbetreiber als Eigenständiges Unternehmen oder der Landwirt ? Wen Genehmigungsinhaber mit Betriebsgenehmigung die BGA ist; wird dir euer Model bei der nächsten Umsatzsteuerprüfung um die Ohren geschlagen.


Andreas

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