Mehrwertsteuersatz für Biogaslieferung?

Erträge, Kosten, Gesamtverfahren, Teilverfahren, Komponenten, Investitionen, Betriebskosten, Faktoransprüche, Förderungen, Faustzahlen...

Moderator: Stulle

Franz
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Beitrag von Franz »

Hallo Andreas und Kollegen,
ich hab jetzt doch noch mal bei der Buchstelle nachgefragt und die scheinen jetzt etwas besser informiert zu sein! Also, seit 01.07.07 gilt wohl folgende Regelung: "Liefert der optierende Landwirt Biogas an eine externe Verwertungsgesellschaft, ist ein Steuersatz von 19% abzurechnen (Landwirt ist auch Betreiber/Genehmigungsinhaber der BGA-Gaserzeugung)". Sein Status als Landwirt und die damit verbunden Sonderregelungen bleiben erhalten, Fleisch und Milch werden wie gehabt mit 7% besteuert. Bei`m Wechsel zur Pauschalierung wäre dann aber der neue Steuersatz von 10,7% fällig. Ich hoffe das ist jetzt mal so richtig,
wir haben u.a. die Aufteilung so gewählt weil wir sonst die Baugenehmigung nicht bekommen hätten (Bauen im Aussenbereich etc.). Mal so ne Frage, wie hat sich die Situation mit dem Baurecht so entwickelt? Bei unserer Antragstellung war es noch unmöglich, daß z.B. zwei Landwirte gemeinschaftlich eine BGA im Aussenbereich errichten konnten usw...
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