Ausschreibung
Moderator: Stulle
Naja also ich mit meinen jungen 30 Jahren kann nur sagen, dass immer weniger junge Lust auf Kühe oder allgemein Tiere haben. In Sachsen sagen se ja schon:
Sobald die aufm Vario waren, langen die kein Euter mehr an
Dort ist halt Tierhaltung und Ackerbau noch mehr getrennt. In Bayern geht das ja so ziemlich Hand in Hand.
Ich wenn sehe, was für ein Wissen unsere Azubis haben über Kühe, wenn die zu uns kommen, na dann Prostmahlzeit und das bestätigen mir andere Ausbilder/Kumpel immer wieder und immer mehr.
Sobald die aufm Vario waren, langen die kein Euter mehr an
Dort ist halt Tierhaltung und Ackerbau noch mehr getrennt. In Bayern geht das ja so ziemlich Hand in Hand.
Ich wenn sehe, was für ein Wissen unsere Azubis haben über Kühe, wenn die zu uns kommen, na dann Prostmahlzeit und das bestätigen mir andere Ausbilder/Kumpel immer wieder und immer mehr.
Hmpf
wie viel Futter wird denn aufm Acker einzig für Biogasanlagen angebaut. Grünland anlagen sind doch eher die Außnahme.pickup hat geschrieben:Wenn nur die Hälfte der Anlagen in die Milchwirtschaft gehen und und auch von dem Futter Milch produzieren, na dann gute Nacht!!!
Wenns keine Biogasanlage mehr gibt wird halt Weizen etc angebaut. Oder wenns davon auch genug gibt Soja, dann brauchts nicht den Regenwald zu roden.
Und falls es immernoch genug Nahrungs-/Futtermittel gibt, geht die Fläche halt in Bio und produziert nur noch 50% vom Ertrag.
Grünland könnte auch extensiv genutzt werden und dem Umweltschutz dienen.
Sehe ich jetzt nicht so dramatisch falls viele Anlagen aufhören würden.
pickup hat geschrieben:Wenn nur die Hälfte der Anlagen in die Milchwirtschaft gehen und und auch von dem Futter Milch produzieren, na dann gute Nacht!!!
Bei mir gehen einige ha Wiese in die Fahrsilos. Alles was nach den ersten 2 Schnitten nicht mehr gut genug fürs Pferdchen ist, kommt zur "Entsorgung" zu mir.Wade hat geschrieben: wie viel Futter wird denn aufm Acker einzig für Biogasanlagen angebaut. Grünland anlagen sind doch eher die Außnahme.
Grünland könnte auch extensiv genutzt werden und dem Umweltschutz dienen.
Sehe ich jetzt nicht so dramatisch falls viele Anlagen aufhören würden.
Kostet nur das Mähen, den Häcksler und den Transport.
Gleichzeitig habe ich dankbare Abnehmer für die ausgegorene Gülle.
Wie eine bäuerliche Welt ohne Biogas aussieht kann man in Frankreich, Indien und Australien beobachten.
Überschuldung, Überlastung und kein Ausweg - Selbstmord ist in diesen Ländern die Todesursache Nummer 1 unter Landwirten.
Biogas ist ein Subventionsprogramm für die deutsche Landwirtschaft, das seines Gleichen sucht.
Für den Verbraucher an der Kasse ist es doch das Wichtigste, dass Lebensmittel so billige sind, dass man mindestens 1/3 davon in den Müll werfen kann.......
EEG 2017 §39f
Im wesentlichen:
-"Maisdeckel" --> maximaler Masseprozentsatz Mais/Körner. Prozentsatz sinkt nach Gebotsjahr
-Flexibilisieren: --> gibt generell nur für max 50% der Inst.Leistung Vergütung
-Sicherheit hinterlegen
-Gebot ohne Formfehler (ein Formfehler und man darfs beim nächsten mal nochmal probieren)
-Genehmigung muss vorliegen
Hab ich noch was vergessen?
Im wesentlichen:
-"Maisdeckel" --> maximaler Masseprozentsatz Mais/Körner. Prozentsatz sinkt nach Gebotsjahr
-Flexibilisieren: --> gibt generell nur für max 50% der Inst.Leistung Vergütung
-Sicherheit hinterlegen
-Gebot ohne Formfehler (ein Formfehler und man darfs beim nächsten mal nochmal probieren)
-Genehmigung muss vorliegen
Hab ich noch was vergessen?
Interessant wird es wenn die Ausschreibung gewonnen wird und für die nächsten 10 Jahre Vergütungssicherheit gegeben ist. Dann wird aus der Bestandsanlage eine Neuanlage. Und zumindest bei den in RED II aufgeführten Auflagen wird man sich damit beschäftigen müssen.
Da scharren schon einige Zertifizierer mit den Hufen, denn die Berechnungen zu z.B. THG-Emissionen kann wohl keiner alleine durchführen. Ich kann die positive Euphorie des Fachverbandes zu RED II auch nicht ganz verstehen.
Noch weniger kalkulierbar ist, wenn Behörden mit den modernsten Auflagen ebenfalls auf den Neu-Status aufspringen
Da scharren schon einige Zertifizierer mit den Hufen, denn die Berechnungen zu z.B. THG-Emissionen kann wohl keiner alleine durchführen. Ich kann die positive Euphorie des Fachverbandes zu RED II auch nicht ganz verstehen.
Noch weniger kalkulierbar ist, wenn Behörden mit den modernsten Auflagen ebenfalls auf den Neu-Status aufspringen
https://www.biogas-forum-bayern.de/De/F ... rung1.htmlpaulken hat geschrieben:Interessant wird es wenn die Ausschreibung gewonnen wird und für die nächsten 10 Jahre Vergütungssicherheit gegeben ist. Dann wird aus der Bestandsanlage eine Neuanlage. Und zumindest bei den in RED II aufgeführten Auflagen wird man sich damit beschäftigen müssen.
Da scharren schon einige Zertifizierer mit den Hufen, denn die Berechnungen zu z.B. THG-Emissionen kann wohl keiner alleine durchführen. Ich kann die positive Euphorie des Fachverbandes zu RED II auch nicht ganz verstehen.
Noch weniger kalkulierbar ist, wenn Behörden mit den modernsten Auflagen ebenfalls auf den Neu-Status aufspringen
https://www.biogas-forum-bayern.de/De/F ... rung2.html
Wenn es mit dem Strom nicht mehr klappt, kann dies eine Alternative sein.
Sollten die Gasversorger in Zukunft nicht die vorgegebenen Quoten für "Regeneratives Gas" erfüllen, müssen sie Strafen zahlen.
Oder uns das Gas abnehmen. Noch besser sich CO2 Zertifikate gutschreiben lassen, wenn wir Power to Gas Anlagen betreiben, dann wären die CO2 Einsparungen gleich doppelt so hoch. Einmal, weil keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen und zum zweiten, weil aktiv CO2 aus der Umgebung entnommen wird.
Noch weniger kalkulierbar ist, wenn Behörden mit den modernsten Auflagen ebenfalls auf den Neu-Status aufspringen
Nicht alles was die Behörden anordnen ist auch wirklich gesetzlich vorgeschrieben. Oft werden Sachen reingeschrieben, die die Sachbearbeiter einfach nur von irgendwo übernommen haben.
Unterschreibt man dann so einen Wisch ist er verpflichtend, weigert man sich und beruft sich auf einen Sachverständigen oder eine vergleichbaren Genehmigungsbescheid, kann so eine Auflage auch sang- und klanglos gestrichen werden.