Energiesammelgesetz - 75kW Flexibel Fahren
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Wade Identität bekannt

Anmeldedatum: 07.04.2011 Beiträge: 502
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Verfasst am: 06.12.2018, 13:21 Titel: Energiesammelgesetz - 75kW Flexibel Fahren |
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grad mitbekommen dass mit dem neuen Energiesammelgesetz nun auch die 75kW Gülleanlagen flexibel betrieben werden können.
Es darf bis zu 150kW Motorleistung installiert sein.
Hat da jemand schon ne Ahnung ob man das irgendwo beantragen muss? Ich meine damit nicht die Flexibilisierungsprämie, sondern nur ob ich nun meinen Motor mit mehr Leistung fahren kann (bzw einen mit mehr Leistung installieren darf).
Geht mir in erster Linie eigentlich nur darum am Ende vom Jahr 100% der Bemessungsleistung zu erreichen. Das geht aktuell kaum, da man einen Stillstand nicht mehr aufholen kann. |
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Biob.energ
Anmeldedatum: 05.03.2017 Beiträge: 10
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Verfasst am: 06.12.2018, 14:46 Titel: |
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Hallo,
das würde mich auch stark interessieren, hoffentlich gilt dies dann allerdings auch für Altanlagen. |
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TT-Hase Identität bekannt


Anmeldedatum: 26.03.2006 Beiträge: 1905
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Verfasst am: 06.12.2018, 21:23 Titel: |
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Ist ja noch nicht beschlossen das Gesetz. Also mal Warten ob es so kommt.
Wenn du schon heiß drauf bist kannst du ja mal ne Einspeiseanfrage stellen. |
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Wade Identität bekannt

Anmeldedatum: 07.04.2011 Beiträge: 502
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Verfasst am: 07.12.2018, 09:19 Titel: |
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dachte das Gesetz ist durch und soll sogar dieses Jahr noch in Kraft treten? |
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ww Identität bekannt

Anmeldedatum: 19.09.2010 Beiträge: 647
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Verfasst am: 08.12.2018, 15:30 Titel: |
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Hallo,
selbst wenn das Gesetz schon durch wäre, brauchst du Monate bis sich was tut.
Einspeiseanfrage beim EVU, dann Verträglichkeitsprüfung, eventuell Verstärkung deiner Leitung, bzw. und die von deinem Anschlußkasten zum Trafo des EVU.
Dann kommt noch Umweltgutachter und 3 tägiger Probebetrieb...
Bei uns hat das fast 3 Monate gedauert bis alles klar war und wir das Flex-BHKW starten konnten. Und wir hatten bisher eigenlich immer das Gefühl, das unser EVU auf unserer Seite steht.
Gruß aus Mittelfranken |
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Wade Identität bekannt

Anmeldedatum: 07.04.2011 Beiträge: 502
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Verfasst am: 08.12.2018, 20:43 Titel: |
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ja genau des wegen wollte ich halt relativ zügig alles abklären. Aber ich will eigentlich nicht flexibel einspeisen, ich geh davon aus dass sich das bei 75kw nie und nimmer lohnt. Ich will nur den Motor mit mehr Leistung fahren wenn ich grad lustig bin, damit ich am Ende vom Jahr auf die 100% Bemesseungsleistung komme.
Kabel ist dick genug, ist auf 190kw ausgelegt. Einspeisegenehmigung müsste ich nochmal nachschlagen, war aber glaub damals auch schon für 190kw beantragt. |
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ww Identität bekannt

Anmeldedatum: 19.09.2010 Beiträge: 647
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Verfasst am: 09.12.2018, 11:28 Titel: |
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Hallo,
die Einspeisegenehmigung verfällt nach glaub ich 6 Monaten, wir hatten 2005 auch 360 KW beantragt und alle Leitungen gleich auf 500 KW ausgelegt, haben aber mit 180 KW angefangen. Als wir 2006 das BHKW auf 240 KW umrüsten ließen mußten wir eine neue Einspeiseanfrage an das EVU stellen. Ist aber kein Problem gewesen und hat auch nichts gekostet.
Das mit mehr Anschlußleistung ist Gold wert, wir sind letztes Jahr bis auf 40 kWh genau an unsere Höchstbemessungsleistung rangekommen, alleine dadurch macht sich eine moderate Investition bezahlt. Von den ganzen, von den Direktvermarktern, angepriesenen Mehrerlösen ist zumindest bei uns kaum was zu spüren. Macht bei unserer 320 KW (HBL) Anlage grad mal so 500 EUR/Monat aus. Super ist die Flex-Prämie, zahlt fast das 2. BHKW in den 10 Jahren.
Gruß |
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Wade Identität bekannt

Anmeldedatum: 07.04.2011 Beiträge: 502
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Verfasst am: 09.01.2019, 19:33 Titel: |
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Loibl hat sich zu dem Thema auch geäußert: Zusammengefaßt ists fürn Arsch.
Nicht rückwirkend, durch die nötige doppelte Überbauung ab 100kW sinkt hinterher sogar die HBL wenn man nicht die volle 150kW hin stellt.
--->[*LINK*: Der Link wird eingeloggten Usern angezeigt] |
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