sind seit 2006 Volleinspeiser, auch die gesamten Nebenaggregate der BHKW´s werden mit Bezugsstrom betrieben. Bis 2017 war der ja billiger als die Einspeisevergütung, aber mit den ständig steigenden Nebenkosten beim Bezugsstrom (seit 2018 wollen die noch zusätzlich 280 EUR für Meßdienste...) wirds langsam billiger auf Überschußeinspeisung umzustellen.
Was muß man beachten ? Muß ich das beim EVU anmelden ?
Im Grunde würde ja nur die produzierte Strommenge um die geschätzen 4 - 5 KW geringer ausfallen pro BHKW und das liegt bei uns in der Schwankungsbreite bei der Erzeugung.
Ich dachte, dass man auf den Eigenverbrauch dann auch anteilige EEG-Umlage bezahlen muss, wenn man nicht bis zu einem bestimmten Stichtag (ich meine irgendwann in 2012) bereits Eigenverbrauch hatte.
de hat geschrieben:Ich dachte, dass man auf den Eigenverbrauch dann auch anteilige EEG-Umlage bezahlen muss, wenn man nicht bis zu einem bestimmten Stichtag (ich meine irgendwann in 2012) bereits Eigenverbrauch hatte.
...ausser die Erzeugungseinheit ist nicht mit einem Stromnegz gekoppelt
Laut Bayernwerk gibt es diesen Stichtag für sie nicht für eigenverbrauch der Biogasanlage. Der wäre wohl immer Befreit.
Laut Anwälten ist nur der Kraftwerkseigenverbrauch befreit von der EEG Umlage sprich die Nebenaggregate.