Flex BHKW

Erträge, Kosten, Gesamtverfahren, Teilverfahren, Komponenten, Investitionen, Betriebskosten, Faktoransprüche, Förderungen, Faustzahlen...

Moderator: Stulle

ww
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Beitrag von ww »

Hallo,

zum Thema Flexprämie und Höchsbemessungsleistung hat mir mein EVU ganz andere Informationen gegeben.
Den Anspruch auf die Flexprämie verliert man für das Jahr, wenn man über seine Höchsbemessungsleistung kommt. also unbedingt darunter bleiben. Freundlicherweise hat mir das EVU auch die für unsere Anlage bei denen hinterlegte Höchstbemessungsleistung mitgeteilt, so das wir sehr exakt darauf hinproduzieren konnten.

Gruß aus Mittelfranken
michael
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Beitrag von michael »

Wie haben die argumentiert? Das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun...
ww
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Beitrag von ww »

Hallo,

der Sachbearbeiter der MD-Netz hat mir das bei meiner Erkundigung nach der Höchstbemessungsleistung (HBL) einfach so mitgeteilt. "Bitte denken Sie daran, das Sie bei der Überschreitung der HBL den Anspruch auf die Flexprämie verlieren".
Hab das auch nicht hinterfragt, die Überschreitung der HBL ist ja sowiso betriebswirtschaftlich Blödsinn. Ich denke er meinte die Marktprämie.

Hab jetzt auch mal selber in den diversen Versionen des EEG und Abhandlungen von Rechtsanwälten nach dem Zusammenhang HBL und Flexprämie gesucht, aber nichts gefunden, es war immer vom Verlust der Marktprämie die Rede bei Überschreitung der HBL.

Was mich aber wieder stutzig macht, auch der Umweltgutachter hat beim Probebetrieb darauf hingewiesen auf keinen Fall die HBL zu überschreiten.

Gruß aus Mittelfranken
vibgas
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Beitrag von vibgas »

definitiv Flex- und Marktprämie verwechselt. Hab grad mit bayernwerk telefoniert.
pura vida!
Kaii
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Beitrag von Kaii »

vielleicht könnt ihr mir helfen.
bisher kenne ich es so das eine baurecht anlage max 1mw feuerungsleitung haben darf.
wenn durch flex bhkw die anlage über 1mw feuerwärmeleitung hat kommt sie in bimsch.
obwohl die gaserzeugung unter 1,2mio kubik ist.
jetzt habe ich das hier gelesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html


kann ich als baurecht anlage jetzt bis 2 mw feuerungswärmeleistung bauen ?
bio-gas
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Beitrag von bio-gas »

nein
musst bimsch machen

war zumindest bei mir so
gerlach
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Privilegiertes Bauen & BImSch-Genehmigung unterscheiden

Beitrag von gerlach »

§ 35 BauGB beschreibt die Voraussetzungen, wann eine Anlage als "landwirtschaftlich privilegiert" gelten kann, das heißt sie kann im (nicht überplanten) Außenbereich eine Baugenehmigung erhalten ohne dass ein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan eine solche Anlage vorsehen.

Wenn §35 Punkt 6 a bis d nicht alle erfüllt sind, dann muss die Gemeinde vor dem Bau- oder BImSch-Antrag den B-Plan entsprechend ändern lassen - wenn sie das denn möchte (politische Entscheidung).

Ob eine Anlage eine BImsch-Genehmigung braucht bestimmt das BImSchG - und da gibt es unter anderem die genannten Grenzwerte (1 MW FZL, 1,2 Mio. Nm³ Biogas/Jahr, etc.). Wird einer dieser Werte überschritten, braucht die Anlage eine BImSch-Genehmigung (diese ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - keine politische Entscheidung).

In Schleswig-Holstein haben wir vor allem Anlagen mit BImSch-Genehmigung. Die meisten davon sind nach §35 im Außenbereich erreichtet, wiel sie §35 Punkt 6 a bis d erfüllen.
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C.Kaifel
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Beitrag von C.Kaifel »

Hellau,

wer hat euch in Sachen Flex betraten, ihr könnt mir gerne Kontaktdaten per PN zuschicken.

Vielleicht kennt sich auch aus dem Forum jemand genauer damit aus.

Vorab besten Dank

Grüße Christopher
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COMBO
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Beitrag von COMBO »

Einen Beratervorschlag würd ich auch gerne annehmen.
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C.Kaifel
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Beitrag von C.Kaifel »

Ausgangssituation 200kW an der Anlage, 398kW Satellit bei einer Gärtnerei. 2000m3 Gasspeicher, BGA Bj. 2006. Satellit Bj. 2011.
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