Flex BHKW
Moderator: Stulle
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Flex BHKW
Hallo
Wir wollen unseren Sat-Standort (250 KW im Container) flexibilisieren.
Der alte BHKW Container soll mangels Platz bei unserem Gewerbekunden ersetzt werden durch einen neuen BHKW Container mit 550 KW.
Die Höchstbemessungsleistung würde bei 237,5 KW bleiben. Der Wirkungsgrad würde sich ca. um 4 % verbessern.
Flexibilisiert wären dann ja nur 300 KW anstatt 550 KW.
Ist diese Vorgehensweise jemanden bekannt oder ist es ausschliesslich nur zugelassen, dass das alte BHKW installiert bleibt ?
Wir wollen unseren Sat-Standort (250 KW im Container) flexibilisieren.
Der alte BHKW Container soll mangels Platz bei unserem Gewerbekunden ersetzt werden durch einen neuen BHKW Container mit 550 KW.
Die Höchstbemessungsleistung würde bei 237,5 KW bleiben. Der Wirkungsgrad würde sich ca. um 4 % verbessern.
Flexibilisiert wären dann ja nur 300 KW anstatt 550 KW.
Ist diese Vorgehensweise jemanden bekannt oder ist es ausschliesslich nur zugelassen, dass das alte BHKW installiert bleibt ?
wenn du den ganzen container mit wegnimmst wird des kritisch... des kann sogar eine Neuinbetriebnahme werden.... Wenn dann neues BHKW daneben beide betreiben und später das alte abbauen, oder neues Bhkw in alten container..... ist aber auch kritisch ...
Wesentliche teile der Stromerzeugung sollten auf jeden fall stehen bleiben.
Wesentliche teile der Stromerzeugung sollten auf jeden fall stehen bleiben.
Leistung hat 4 gleich große Räder
Hallo servus,
ich blickt ja bei dem ganzen Flex noch nicht durch, was lohnt sich, was muss/soll man machen?
Unsere Anlage 200kW an der Anlage, 396kW'ler beim Gärtner. Bj 2006. Satelliten Bj 2010.
So lassen oder Flex, einfach zweifach dreifach überbauen?
Gibt's es hierzu gute Literatur oder kann hier einer etwas in paar Sätzen beschreiben.
Grüße vom Fuße der Alb
ich blickt ja bei dem ganzen Flex noch nicht durch, was lohnt sich, was muss/soll man machen?
Unsere Anlage 200kW an der Anlage, 396kW'ler beim Gärtner. Bj 2006. Satelliten Bj 2010.
So lassen oder Flex, einfach zweifach dreifach überbauen?
Gibt's es hierzu gute Literatur oder kann hier einer etwas in paar Sätzen beschreiben.
Grüße vom Fuße der Alb
https://www.dropbox.com/s/yc41gs8qqv4iv ... .xlsx?dl=0
Bei der Excel im Link kannst bei den gelben Feldern deine Inst. Leistung, deine angestrebte Bemessungsleistung, deinen Kalkulationszins und deine voraussichtliche Investition eingeben. Das machst für jede deiner beiden Anlagen, dann weist was Sache is.
Vorsicht, was bei Überschuss/Verlust rauskommt ist einmalig, nicht jährlich.
Nochmal vorsicht, Stromanschluss hat sich ganz erheblich verkompliziert.
Und am Ende gibst mir a halbes Prozent Provision
Bei der Excel im Link kannst bei den gelben Feldern deine Inst. Leistung, deine angestrebte Bemessungsleistung, deinen Kalkulationszins und deine voraussichtliche Investition eingeben. Das machst für jede deiner beiden Anlagen, dann weist was Sache is.
Vorsicht, was bei Überschuss/Verlust rauskommt ist einmalig, nicht jährlich.
Nochmal vorsicht, Stromanschluss hat sich ganz erheblich verkompliziert.
Und am Ende gibst mir a halbes Prozent Provision
Hallo,
was von den Verkäufern fast immer unerwähnt bleibt sind Kosten die durch rechtliche Aspekte entstehen können.
z.B. eine 2006 nach baurecht genehmigte Anlage kommt dann über 1000 KW Gesamtfeuerungsleistung und muß BIMSCH-Genehmigung machen, das bisher offen Endlager mit Dach versehen. (so geschehen vor 2 Jahren bei uns in der Gegend), da ist der ganze Effekt mehr als futsch.
z.B. man muß für das Flexgutachten den Gaspeicher vergrößern und kommt in die Störfallverordnung...
z.B. das EVU stellt auf einmal deutlich höhere Anforderungen. Ist uns passiert, wir mußten auch das alte BHKW auf die neuesten Richtlinien nachrüsten. Rundsteuerempfänger raus, statt dessen Anschluß an den Leitstand EVU mit aktiver CosPhi Regelung, Blindleistungsbereitstellung..., hat uns locker ungeplant > 5000 EUR gekostet.
Also lieber ein mal mehr nachfragen bei Behörden und EVU, bevor man ein Flex-BHKW kauft.
Nebenbei sind, zumindest bei uns, die strommäßigen Zusatzerlöse aus dem Flexbetrieb bisher immer weit hinter den Prognosen zurückgeblieben, also nicht zu sehr darauf spekulieren.
In unserem speziellen Fall macht die hohe zusätzliche Wärmeauskopplung das schon sehr lukrativ und das neue BHKW wird in den 10 Jahren fast vollständig durch die Flexprämie bezahlt.
Und wir konnten 2017 zum ersten wieder unsere Höchsbemessungsleistung fast auf die KWh genau ausschöpfen, das bringt auch schnell einige tausend EUR.
Was auch sehr angenehm ist durch die Überbauung, eventuelle unplanbare Ausfälle eines BHKW kann man mit dem anderen kompensieren, unsere Gasfackel war 2017 nur für den monatlichen Zündversuch in Betrieb. Wartungen können viel geruhsamer gemacht werden. Das sind Sachen, die mit Berechnungen schwer zu fassen sind.
Gruß aus Mittelfranken
was von den Verkäufern fast immer unerwähnt bleibt sind Kosten die durch rechtliche Aspekte entstehen können.
z.B. eine 2006 nach baurecht genehmigte Anlage kommt dann über 1000 KW Gesamtfeuerungsleistung und muß BIMSCH-Genehmigung machen, das bisher offen Endlager mit Dach versehen. (so geschehen vor 2 Jahren bei uns in der Gegend), da ist der ganze Effekt mehr als futsch.
z.B. man muß für das Flexgutachten den Gaspeicher vergrößern und kommt in die Störfallverordnung...
z.B. das EVU stellt auf einmal deutlich höhere Anforderungen. Ist uns passiert, wir mußten auch das alte BHKW auf die neuesten Richtlinien nachrüsten. Rundsteuerempfänger raus, statt dessen Anschluß an den Leitstand EVU mit aktiver CosPhi Regelung, Blindleistungsbereitstellung..., hat uns locker ungeplant > 5000 EUR gekostet.
Also lieber ein mal mehr nachfragen bei Behörden und EVU, bevor man ein Flex-BHKW kauft.
Nebenbei sind, zumindest bei uns, die strommäßigen Zusatzerlöse aus dem Flexbetrieb bisher immer weit hinter den Prognosen zurückgeblieben, also nicht zu sehr darauf spekulieren.
In unserem speziellen Fall macht die hohe zusätzliche Wärmeauskopplung das schon sehr lukrativ und das neue BHKW wird in den 10 Jahren fast vollständig durch die Flexprämie bezahlt.
Und wir konnten 2017 zum ersten wieder unsere Höchsbemessungsleistung fast auf die KWh genau ausschöpfen, das bringt auch schnell einige tausend EUR.
Was auch sehr angenehm ist durch die Überbauung, eventuelle unplanbare Ausfälle eines BHKW kann man mit dem anderen kompensieren, unsere Gasfackel war 2017 nur für den monatlichen Zündversuch in Betrieb. Wartungen können viel geruhsamer gemacht werden. Das sind Sachen, die mit Berechnungen schwer zu fassen sind.
Gruß aus Mittelfranken
Hab Lerches Tabelle mal gecheckt.
Wenn ich die ganzen Berechnungen mit Zinsen von 1990 (ca. 8,5%) mal spaßeshalber rechne glaube ich würde keiner über irgendsolche Investitionen nachdenken.
Was mich bei der ganzen Investitionsgeschichte (auch ich habe grad nochmal geflext) immer bisschen irritiert ist die Sache mit der Abschreibung. Wenn ich in den nächsten Jahren noch was mache im Biogasgeschäft kann ich es im EEG Zeitraum nicht mehr abschreiben. Ob es mir danach noch was bringt weiss ich ja nicht ob ich überhaupt weiter machen kann zu den Konditionen.
Wenn ich die ganzen Berechnungen mit Zinsen von 1990 (ca. 8,5%) mal spaßeshalber rechne glaube ich würde keiner über irgendsolche Investitionen nachdenken.
Was mich bei der ganzen Investitionsgeschichte (auch ich habe grad nochmal geflext) immer bisschen irritiert ist die Sache mit der Abschreibung. Wenn ich in den nächsten Jahren noch was mache im Biogasgeschäft kann ich es im EEG Zeitraum nicht mehr abschreiben. Ob es mir danach noch was bringt weiss ich ja nicht ob ich überhaupt weiter machen kann zu den Konditionen.
Dann schreibs halt schneller ab mit Hinweis aufs EEG, im schlimmsten Fall musst mitm Steuerprüfer streiten...
Was man auch noch bedenken muss, bei dem Thema 5-fach überbauen: man bindet sich damit an die Bemessungsleistung. wenn man z.b. 500 kW hat und überbaut auf Pinst ges. 2500 kW und schafft in einem Jahr aus irgendwelchen Gründen die 500kW Bemessungsleistung nicht, sinkt die Flexprämie in dem Jahr auf 0.
Was man auch noch bedenken muss, bei dem Thema 5-fach überbauen: man bindet sich damit an die Bemessungsleistung. wenn man z.b. 500 kW hat und überbaut auf Pinst ges. 2500 kW und schafft in einem Jahr aus irgendwelchen Gründen die 500kW Bemessungsleistung nicht, sinkt die Flexprämie in dem Jahr auf 0.