Eigentümerwechsel aus Insolvenz mit Privilegierung
Moderator: Schlattmann
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Eigentümerwechsel aus Insolvenz mit Privilegierung
Hallo zusammen,
ich habe aktuell folgendes Thema.
Wir beabsichtigen eine 500kWel Anlage aus der Insolvenz zu übernehmen.
Die Anlage wurde 2006 gebaut und 2007 in Betrieb genommen (EEG 2004). Sie befindet sich direkt neben einem landwirtschaftlichen Betrieb, auf einem gepachteten Grundstück. Grunststückseigentümer ist der Landwirt.
Die Genehmigung wurde damals durch den Landwirt gestellt und genehmigt. Bereits kurze Zeit danach, wurde der landwirtschaftliche Betrieb veräußert und seitdem durch einen anderen Betreiber betrieben.
Die Biogasanlage wurde ebenfalls kurze Zeit danach zum ersten Mal veräußert, dann 1 Jahr später zum weiten Mal und steht jetzt wieder zum Verkauf (Nr.3).
Da die Anlage eigentlich Privilegiert ist, und diese eigentlich seit dem 1. Verkauf und überschlägig seit mehr als 5 Jahre nicht mehr durch den Landwirt betrieben wird meine Frage:
Kann die Privilegierung irgendwann automatisch wegfallen oder reicht es aus, wenn das Grundstück dem Landwirt gehört und dieser die Substrate liefert? Kann somit ein Privilegierung Bezug bestehen, auch wenn die Gesellschaft eine reine Projektgesellschaft ist, die zu 100% einer "Fremde Dritte Person" gehört?
Das ganze ist in MeckPom.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung und darf mich hierzu vorab bei euch bedanken.
Da wir planen die Anlage zu übernehmen und zukünftig die Substrate von dem Landwirt und Grundstückseigentümer abzunehmen, wäre eine Einschätzung von euch hilfreich. Nicht das unmittelbar nach dem Kauf die Anlage stillgelegt wird.
Danke und beste Grüße
ich habe aktuell folgendes Thema.
Wir beabsichtigen eine 500kWel Anlage aus der Insolvenz zu übernehmen.
Die Anlage wurde 2006 gebaut und 2007 in Betrieb genommen (EEG 2004). Sie befindet sich direkt neben einem landwirtschaftlichen Betrieb, auf einem gepachteten Grundstück. Grunststückseigentümer ist der Landwirt.
Die Genehmigung wurde damals durch den Landwirt gestellt und genehmigt. Bereits kurze Zeit danach, wurde der landwirtschaftliche Betrieb veräußert und seitdem durch einen anderen Betreiber betrieben.
Die Biogasanlage wurde ebenfalls kurze Zeit danach zum ersten Mal veräußert, dann 1 Jahr später zum weiten Mal und steht jetzt wieder zum Verkauf (Nr.3).
Da die Anlage eigentlich Privilegiert ist, und diese eigentlich seit dem 1. Verkauf und überschlägig seit mehr als 5 Jahre nicht mehr durch den Landwirt betrieben wird meine Frage:
Kann die Privilegierung irgendwann automatisch wegfallen oder reicht es aus, wenn das Grundstück dem Landwirt gehört und dieser die Substrate liefert? Kann somit ein Privilegierung Bezug bestehen, auch wenn die Gesellschaft eine reine Projektgesellschaft ist, die zu 100% einer "Fremde Dritte Person" gehört?
Das ganze ist in MeckPom.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung und darf mich hierzu vorab bei euch bedanken.
Da wir planen die Anlage zu übernehmen und zukünftig die Substrate von dem Landwirt und Grundstückseigentümer abzunehmen, wäre eine Einschätzung von euch hilfreich. Nicht das unmittelbar nach dem Kauf die Anlage stillgelegt wird.
Danke und beste Grüße
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Ok. Für mich ist es nur irgendwie schwerz zu verstehen, warum die ganzen Jahre da nichts passiert ist. Es wurde ja jedes Mal ein Betreiberwechsel angezeigt und da müsste doch mal jmd. kenntnis genommen haben.
Vielleicht ist der Grund, dass 1) das Grundstück gepachtet ist und dem Landwirt gehört und 2) dieser die Wesentliche Substratversorgung sicherstellt, bei der Behörde soetwas wie ein "Privilegierung-Status".
Hat da jmd. schon Erfahrungen in diese Richtung gemacht?
Danke und beste Grüße
Vielleicht ist der Grund, dass 1) das Grundstück gepachtet ist und dem Landwirt gehört und 2) dieser die Wesentliche Substratversorgung sicherstellt, bei der Behörde soetwas wie ein "Privilegierung-Status".
Hat da jmd. schon Erfahrungen in diese Richtung gemacht?
Danke und beste Grüße
Sobald die BGA mit Privilegierung im Aussenbereich gebaut wurde und der räumlich zusammenhängende Landwirtschaftliche Betrieb nicht mehr dazu gehört, erlischt die Privilegierung und somit die Baugenehmigung.
So sieht es nun die Rechtsabteilung meiner Bank, nachdem sie sich ein blaues Auge bei der Veräußerung einer ihrer finanzierten BGA geholt hat...
So sieht es nun die Rechtsabteilung meiner Bank, nachdem sie sich ein blaues Auge bei der Veräußerung einer ihrer finanzierten BGA geholt hat...
Wie schnell ist nix getan!
...aber erst iin dem Moment in dem die Behörde handelt. Wenn dort ein Mitarbeiter meint, das ist alles gut so, handelt er vielleicht nicht und es passiert dann auch nichts.
Nur wenn ich eine Anlage kaufen würde, würde ich mir für diesen Vorgang eine Genehmigung des Bauamtes einholen. Dann müssen die prüfen und sich eine Meinung bilden. Und die ist dann Fakt.
Nur wenn ich eine Anlage kaufen würde, würde ich mir für diesen Vorgang eine Genehmigung des Bauamtes einholen. Dann müssen die prüfen und sich eine Meinung bilden. Und die ist dann Fakt.
....
Nur wer schreibt bleibt.
Beim LRA, Landwirtschaftsamt und EVU alles schriftlich bestätigen lassen. Nicht drumrumm und schönreden. schließlich geht s um viel Geld.
Und vor allem Du bist nicht der Grundstücksbesitzer? Das würde ich mir nochmals überlegen. Da verbaust Du Dir ja alles.....!! Was ist wenn es zum Streit kommt?
Privilegierung dürfte kein Problem sein, da es ja in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zu dem Hof steht
Beim LRA, Landwirtschaftsamt und EVU alles schriftlich bestätigen lassen. Nicht drumrumm und schönreden. schließlich geht s um viel Geld.
Und vor allem Du bist nicht der Grundstücksbesitzer? Das würde ich mir nochmals überlegen. Da verbaust Du Dir ja alles.....!! Was ist wenn es zum Streit kommt?
Privilegierung dürfte kein Problem sein, da es ja in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zu dem Hof steht
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- Registriert: 07.12.2017, 11:04
@ Greys12!
Ja das sehe ich genauso. So eine Genehmigung dauert doch sicherlich ewig bei den Behörden in Deutschland und das Ergebnis ist auch nicht so sicher.
Sofern ich mich für eine Genehmigung entscheide, oder besser gesagt für den Weg eines BPlans etc, kann ich die Anlage dann offiziell weiterlaufen lassen? Ich denke eher nicht oder?
Die Anlage ist ziemlich günstig zu haben und mit dem Eigentümer des Grundstücks besteht soweit einigkeit. Sicherlich kann man hier über einen langfristigen Vertrag die Theman abdecken. Auch wenn hier viel persönliches entscheides, aber auch hier denke ich passt die Chemie.
Ja das sehe ich genauso. So eine Genehmigung dauert doch sicherlich ewig bei den Behörden in Deutschland und das Ergebnis ist auch nicht so sicher.
Sofern ich mich für eine Genehmigung entscheide, oder besser gesagt für den Weg eines BPlans etc, kann ich die Anlage dann offiziell weiterlaufen lassen? Ich denke eher nicht oder?
Die Anlage ist ziemlich günstig zu haben und mit dem Eigentümer des Grundstücks besteht soweit einigkeit. Sicherlich kann man hier über einen langfristigen Vertrag die Theman abdecken. Auch wenn hier viel persönliches entscheides, aber auch hier denke ich passt die Chemie.