Umwallung

Alles was in die anderen Themen sonst nicht richtig reinpasst (z.B. Biogas und Landwirtschaft im Rahmen der EEG-Novelle, rechtliche Aspekte, Gärrestbehandlung, Emissionsproblematik...)

Moderator: Schlattmann

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ww
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Umwallung

Beitrag von ww »

Hallo,

hab mal eine Frage zur Berechnung des Rückhaltevolumens für die Umwallung.

Das Endlager hat 24 m * 6 m, ist an der "ungünstigsten" Stelle 4 m über Boden. Freiboard kann ich mit 0,5 m oder sogar mehr abziehen ?
Wenn die Umwallung eine 2 m hohe Betonmauer ist (was anderes bleibt uns bei unserer Geländesituation nicht übrig) kann dann z.B. 1,5 m von der Behälterhöhe abgezogen werden ? Bei einer angenommenen Havarie würden sich ja die Pegelstände im Behälter mit innerhalb der Umwallung ausgleichen und es wären immer noch 50 cm Sicherheitspuffer gegeben.

Gruß aus Mittelfranken
Jens
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Beitrag von Jens »

So wurde bei uns gerechnet. Das was aus dem größten Behälter von selbst rauslaufen kann, also in den Auffangraum laufen kann. Daher kann man die Menge "unten" im Behälter abziehen.
vibgas
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Beitrag von vibgas »

wenn an der ungünstigen Stelle keine Durchbrüche sind, musst du sie auch nicht umwalllen.
Du musst auch nicht direkt "vor Ort" umwallen. Ein geleiteter Abfuß in eine Erdsenke mit entsprechendem Volumen tuts auch.
Ich würde empfehlen, mit dem Gutachter der die Umwallung abnimmt zusammen mit dem Landratsamt, einen Termin auf der BGA vor Baubeginn zu machen. Schließlich müssen die das ganze abnehmen.
pura vida!
ww
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Beitrag von ww »

Hallo,

das Problem bei uns ist, das Endlager ist an der Stelle die am weitesten aus der Erde ragt nur 3 m von einer Straße weg und wir haben zur Straße hin abfallendes Gelände.
Natürlich werden wir eine möglichst große Senke neben dem Endlager ausheben lassen, aber da ist der Platz auch nicht üppig bemessen und bei 4 m angenommener Berechnungshöhe sind wir ja bei 1800 m³ Auffangvolumen.
Ein weiteres Problem ist das Regenwasser. Durch die Straße haben wir keine Möglichkeit das in einen Graben abzuleiten (der ist auf der anderen Straßenseite) und die Versickerungsfähigkeit des Auffangbeckens soll ja auch möglichst gering sein.

Gruß aus Mittelfranken
bio-gas
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Beitrag von bio-gas »

sers,
ich würde auch auf alle Fälle das erst mit dem Gutachter anschauen und dann den Vorentwurf mit dem Amt absprechen.
Wir haben einen ähnlichen fall, da meinte der Gutachter das er keine Problem hätte den Auffangraum auf der Gegenüberliegendn seite der Straße nachzuweisen, da wäre das völlig Problemlos...
Ich war erstmal sprachlos, auf die Idee wäre ich nichtmal gekommen....

Daher auf alle Fälle vorher abklären was geht und was nicht....
andimo
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Beitrag von andimo »

Servus zusammen,

ich grab das Thema wieder mal aus. Ich baue gerade meinen Wall und überleg nun, wie ich das Regenwasser ableite.
Habt ihr da ein KG Rohr durch gelegt und einen Schieber dran, wenn ja welchen. Oder einfach einen Bogen mit Standrohr.

Vielen Dank schon mal,

Grüße,

Andi
Ned ärgern, nur wundern.
papp
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Beitrag von papp »

Sowas, ist in PE und mit Schweissmuffen verbindbar
Schieber ist Edelstahl
https://www.kraeft-shop.de/guelletechni ... 76150&c=26

nb. das Teil bekommt man anderswo zum halben Preis
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ww
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Beitrag von ww »

Hallo,

Die Umwallung ist fertig, am 7.12. kommt der Gutachter zur Abnahme.

Wir haben ein Bodengutachten von 2013 das in etwa folgendes aussagt:
- lehmiger Sand mit Sperrschicht auf ca. 2 m tiefe (ca 1 m haben wir abgehoben für das Auffangbecken)
- Grundwasser in ca. 4 m tiefe
- geringe-mittlere Wahrscheinlichkeit für eine Grundwassergefährdung.

Wird das ausreichen, oder was gibt es für Erfahrungen mit den Gutachtern ?
Gibt es einfache Möglichkeiten im Fall des Falles die Bodendurchlässigkeit zu verringern ?
(ich dachte da z.B. an aufsprühen einer Ton-Suspension)

Gruß aus Mittelfranken
papp
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Beitrag von papp »

ww hat geschrieben: Gibt es einfache Möglichkeiten im Fall des Falles die Bodendurchlässigkeit zu verringern ?
(ich dachte da z.B. an aufsprühen einer Ton-Suspension)
In Belgien wird Kalk etwa 5cm tief eingearbeitet und dann festgerüttelt, scheint dort gängige Praxis zu sein.Danach kommt dann ein Gutachter und misst nach ob es reicht, falls nicht das Gleiche noch einmal.
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