Servus,
hab grad von einem Gerücht gehört, dass die Clearingstelle sagt, dass Netzverträglichkeitsprüfungen vom Netzbetreiber zu tragen sind, und dass man die Rückwirkend zurückfordern kann. Weiterhin solle die Verjährung erst mit dem Urteil beginnen... Hat da jemand was davon gehört? Bei mir hat sich da über die Jahre ein nettes Sümmchen angesammelt...
Netzverträglichkeitsprüfung
Moderator: Schlattmann