Hallo,
wir haben unsere 500 kw Anlage bis´her als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb am laufen.
Da aber jetzt die BGA alle ins Gewerbe übergehen droht den meisten Betrieben das auch die dazugehörige Landwirtschaft gewerblich wird.
Wir denken jetzt darüber nach unsere BGA in eine Selbstständige Einheit als GBR umzuwandeln.
Die Landwirtschaft bliebe also (aus meiner Sicht ) wie gehabt und fiele nicht in das Gewerbe.
Wer hat kenne von der Materie,bzw. wem geht es ähnlich ?
Mich interessieren auch die Meinungen von denen die in Gemeinschaft eine BGA als GBR o.ä. betreiben und noch Landwirtschaft betreiben.
Bin dankbar für jeden Tip und jede Anregung!
Gruß
Gewerbesteuer
Moderator: Stulle
- Dr. Hartmann
- Beiträge: 37
- Registriert: 19.10.2006, 11:59
- Wohnort: FFM
Hallo,
es ging ja um jeden Tipp. Ich kenne mich nur minimal mit dem Thema aus. Was ich weiß ist Folgendes (auch in diesem Brief des BFM nachzulesen http://www.boxer99.de/DOKUMENTE/Bundesf ... steuer.pdf):
- Die Produktion von Biogas ist und bleibt Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs. Daher keine Gewerbesteuer.
- Die Verstromung ist gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig.
Daher ist es nicht notwendig die gesamte Biogasanlage umzufirmieren. Denke ich.
Von Volker Webering (Steuerberater in Oldenburg) gibt es dazu einen ausführlichen Artikel in der 1. Ausgabe der "Joule" Nov/2006. Den kann ich dir gerne aufs Fax legen (den Artikel nict den Berater). Ehrlich gesagt habe ich den aber auch nicht ganz durchschaut. Er empfiehlt die Aufsplittung in Erzeugergenossenschaft und Verstromungsgenossenschaft und rechnet das gegen GmbH&Co. KG vor.
Bin ebenfalls daran interessiert, das jemand der das Thema versteht, hier ein wenig Licht ins Dunkel bringt.
es ging ja um jeden Tipp. Ich kenne mich nur minimal mit dem Thema aus. Was ich weiß ist Folgendes (auch in diesem Brief des BFM nachzulesen http://www.boxer99.de/DOKUMENTE/Bundesf ... steuer.pdf):
- Die Produktion von Biogas ist und bleibt Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs. Daher keine Gewerbesteuer.
- Die Verstromung ist gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig.
Daher ist es nicht notwendig die gesamte Biogasanlage umzufirmieren. Denke ich.
Von Volker Webering (Steuerberater in Oldenburg) gibt es dazu einen ausführlichen Artikel in der 1. Ausgabe der "Joule" Nov/2006. Den kann ich dir gerne aufs Fax legen (den Artikel nict den Berater). Ehrlich gesagt habe ich den aber auch nicht ganz durchschaut. Er empfiehlt die Aufsplittung in Erzeugergenossenschaft und Verstromungsgenossenschaft und rechnet das gegen GmbH&Co. KG vor.
Bin ebenfalls daran interessiert, das jemand der das Thema versteht, hier ein wenig Licht ins Dunkel bringt.
Hallo,
laut Steuerberater wird ein landwirtschaftlicher Betrieb der auf mehr als 90 % seiner Fläche Substrate für eine gewerbliche BGA anbaut auch gewerblich.
Nutzt er mindestens 10 % der Fläche anders (z.B. Tierhaltung, Brotgetreide) bleibt alles beim Alten.
Soll zur Zeit Stand der Dinge sein.
MfG
Hans
laut Steuerberater wird ein landwirtschaftlicher Betrieb der auf mehr als 90 % seiner Fläche Substrate für eine gewerbliche BGA anbaut auch gewerblich.
Nutzt er mindestens 10 % der Fläche anders (z.B. Tierhaltung, Brotgetreide) bleibt alles beim Alten.
Soll zur Zeit Stand der Dinge sein.
MfG
Hans
Wenn du mehr als 50% deiner Substrate zukaufst, wird die ganze BGA gewerblich, ansonsten so wie vorher beschrieben.
Wir und viele andere BGAs in der Gegend haben es so gemacht. Die BGA wird eine GmbH & Co KG. Als Kommanditisten der KG ( sprich Teilhaber der BGA sind bei uns alle Familienmitglieder mit betimmten Anteilen eingetragen, Weiterhin gibt es eine GmbH ohne finaziellen Anteil als Komplementär. Die Gmbh wird wiederum von uns geführt und übernimmt jegliche Haftung in der KG. Da sie nur 25.000€ Kapital hat ist das die maximale Haftungobergrenze, wenn es Probleme gibt.
In so einem Fall kann die BGA einfach unter einem neuen Namen weitergeführt werden.
Die Landwirtschaft bleibt weiterhin nicht gewerblich und verkauft das Substrat an die BGA.
Wir und viele andere BGAs in der Gegend haben es so gemacht. Die BGA wird eine GmbH & Co KG. Als Kommanditisten der KG ( sprich Teilhaber der BGA sind bei uns alle Familienmitglieder mit betimmten Anteilen eingetragen, Weiterhin gibt es eine GmbH ohne finaziellen Anteil als Komplementär. Die Gmbh wird wiederum von uns geführt und übernimmt jegliche Haftung in der KG. Da sie nur 25.000€ Kapital hat ist das die maximale Haftungobergrenze, wenn es Probleme gibt.
In so einem Fall kann die BGA einfach unter einem neuen Namen weitergeführt werden.
Die Landwirtschaft bleibt weiterhin nicht gewerblich und verkauft das Substrat an die BGA.