Eigenstrom
Moderator: Stulle
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Mit den Verlusten hat das nichts zu tun, die Verluste muss ich eh selber tragen. Ist nur die Frage ob die Verluste durch entgange Einspeisung (Überschusseinspeisung) wettgemacht werden oder bei Kompletteinspeisung als Bezugstrom verrechnet werden. Als ich vor einigen Jahren auf Kompletteinspeisung umgebaut habe, hat sich mein Bezugstromvertrag nicht geändert!
Mittelspannung ist richtig, wem der Trafo gehört ist auch egal. Wartung etc. wird eh seperat verrechnet.
Du kannst auch den Eigenstrombedarf mit Niederspannung messen und bezahlen und kriegst trotzdem einen Mittelspannungsvertrag, wenn die Übergabestelle (Trafostation) bei dir an der Anlage ist. Ist bei der Überschußeinspeisung bei unserem Energieversorger gängige Praxis.
Mittelspannung ist richtig, wem der Trafo gehört ist auch egal. Wartung etc. wird eh seperat verrechnet.
Du kannst auch den Eigenstrombedarf mit Niederspannung messen und bezahlen und kriegst trotzdem einen Mittelspannungsvertrag, wenn die Übergabestelle (Trafostation) bei dir an der Anlage ist. Ist bei der Überschußeinspeisung bei unserem Energieversorger gängige Praxis.
Ich darf das mal wieder aufwärmen.
Wie sieht denn das mit der Höchsbemessungsleistung aus?
Da wäre Eigenverbrauch unter Umständen sehr interessant, wenn man ansonsten nur den Börsenpreis bekommt.
Kann man einfach Strom vor dem Zähler abzapfen, ist das erlaubt.
Muss man da Umlagen zahlen?
Wie ist es wenn der Stromverbraucher eine andere Firma ist als die Biogasanlage?
Wie sieht denn das mit der Höchsbemessungsleistung aus?
Da wäre Eigenverbrauch unter Umständen sehr interessant, wenn man ansonsten nur den Börsenpreis bekommt.
Kann man einfach Strom vor dem Zähler abzapfen, ist das erlaubt.
Muss man da Umlagen zahlen?
Wie ist es wenn der Stromverbraucher eine andere Firma ist als die Biogasanlage?
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Befreit ist nur der Eigenverbrauch des BBHKW und der Biogasanlage (mein letzter Stand) und falls du ne Notstromfunktion am BHKW hast, darfst du (wenn es der Netzbetreiber erlaubt hat) im Inselbetrieb, deinen Betrieb autoark versorgen.
Aber nun einfach vorm Zähler dein e-Auto oder deine Landwirtschaft versorgen, bedeutet EEG-Umlage zahlen. So wurde mir das Anfang des Jahres gesagt ^^
Aber nun einfach vorm Zähler dein e-Auto oder deine Landwirtschaft versorgen, bedeutet EEG-Umlage zahlen. So wurde mir das Anfang des Jahres gesagt ^^
Hmpf
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Ja darfst du.
Seit Eeg 14 ist die eigenversorgung grundsätzlich auch mit 100% Eeg-umlage belegt. Ausnahme gibts bei Bestandsanlagen mit reduzierter Umlage bis 30% oder gar Befreiung wenn zuvor schon mal Eigenversorger. (Entfällt aber dann bei neugenehmigung oder anschlusslaufzeit natürlich sowieso.
Bei Strombezug lassen sich nur die Maschinen/Geräte zur direkten Stromproduktion (bhkw, Nebenantriebe, etc.) von der Umlage befreien. (Voraussetzung separater Stromzähler)
Du kannst aber durch z.B. die SpaEf-Verordnung und den günstigeren Strom wieder einiges kompensieren.
Seit Eeg 14 ist die eigenversorgung grundsätzlich auch mit 100% Eeg-umlage belegt. Ausnahme gibts bei Bestandsanlagen mit reduzierter Umlage bis 30% oder gar Befreiung wenn zuvor schon mal Eigenversorger. (Entfällt aber dann bei neugenehmigung oder anschlusslaufzeit natürlich sowieso.
Bei Strombezug lassen sich nur die Maschinen/Geräte zur direkten Stromproduktion (bhkw, Nebenantriebe, etc.) von der Umlage befreien. (Voraussetzung separater Stromzähler)
Du kannst aber durch z.B. die SpaEf-Verordnung und den günstigeren Strom wieder einiges kompensieren.