ausgekoppelt aus einem anderen Thread:
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Der KWK-Bonus wird nur für den Strom gewährt, für den eine externe (außerhalb des Eigenbedarfs der Anlage) Wärmenutzung nachgewiesen wird. D.h. nur für eine auf diesen Teil entsprechender Menge Strom (Über Stromkennzahl des BHKWs errechnet) werden die 2 Cent gezahlt. Wenn dieser Anteil auf den Gesamtstrom wieder umgelegt wird kommt also etwas raus, was deutlich kleiner ist als 2 Cent . Wobei mir dann eine tatsächliche Wärmenutzung von 67% schon mehr als recht ordentlich erscheint (das ist fast nur möglich wenn die gesamte Wärme, die nach Abzug der Prozesswärme übrigbleibt, auch einen tatsächlichen Abnehmer findet und genutzt wird). Ich hoffe ich habe es richtig interpretiert wie diese 1,4 Cent gemeint sein könnten. Evtl. noch ein paar nähere Infos dazu?Exxon hat geschrieben: 2. die betreffende biogasanlage erhält einen kwk-bonus in höhe von 1,4Ct (=67% von 2,00Ct.). warum genau diese 67%?