Zählerstände 20kv/1k

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Moderator: Schlattmann

Jens
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Zählerstände 20kv/1k

Beitrag von Jens »

Hallo,

ich habe eine kleine Diskussion mir meinem Energieversorger über die Berechnung unserer Einspeisemenge. Vielleicht habt Ihr da eine Idee dazu:

Anschlusssituation seit 2005 (wird wohl heute nicht mehr so angeboten)
An der Strasse eine 20KV Übergabestation. Dort ein 20KV-Zähler, der die Strommenge zählt, die dort ankommt.

Davor ist alles unsere Seite: 20KV-Kabel nach hinten, dort ein 630KV-Trafo. An der Niederspannungsseite dort ist das BHKW angeschlossen und der Stromeigenverbrauch der Biogasanlage mit einem 1KV Zähler..

Um die volle Einspeisemenge bezahlt zu bekommen und den Eigenverbrauch der Anlage extra beziehen zu können und um nicht zwei Kabel nach hinten mit zwei Trafos bauen zu müssen, wurde mit dem Energieversorger ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, um aus diesen beiden Zählern die gesamte Einspeisemenge und den gesamten Eigenverbrauch, bezogen aus dem 20KV-Netz zu ermitteln.

Im Vertrag steht drin, dass bei der mathematischen Zusammenfassung der Zähler ein Trafoverlustfaktor von 1,48% berücksichtigt wird.
Darüber hinaus steht drin, dass bei der Berechnung des Eigenstromverbrauches ein Trafoverlust berücksichtigt wird.

Jetzt kommt Ihr:
Wir haben also eine 20KV Zähler A
Und wir haben einen 1KV-Zähler B
und es gibt Trafoverluste bei der 1KV-Seite, die dann berücksichtigt werden müssen.

Um die Berechnung haben wir uns noch nie gekümmert. Wir haben jetzt Post bekommen, dass bei der Berechnung des Eigenstromverbrauches die Trafoverluste in Höhe von 4,1% nicht berechnet wurden und dass dass jetzt ab dem 1.1.2016 nachgeholt wird. Rechnung folgt... Daraufhin habe ich überlegt, dass die 4,1% dann aber auch auf unserer Seite irgendwie berücksichtigt werden müssten, weil wir die Trafoverluste doch irgendwie selbst produziert haben.

Und nun seit Ihr dran: Wie errechnet man bei uns die eingespeiste Menge und den Stromverbrauch ?
Ich frag einfach mal ganz offen, damit man da Gedankenfrei rangehen kann.
Jens
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Beitrag von Jens »

Ich schreib mal ein paar Möglichkeiten auf:

Bezugspunkt ist ja die Einspeisung und die Entnahme aus dem 20KV Netz.

Bezugsstrom: Zähler B + Trafoverluste (neuerdings 4,1% seit 1.1.2016)

Einspeisestrom Zähler A + Zähler B + 1,48% von Zähler B (Trafoverluste)

oder

Einspeisestrom Zähler A + Zähler B + 4,1% von Zähler B (Trafoverluste)

oder

Einspeisestrom Zähler A + Zähler B - 1,48% von Zähler B (Trafoverluste)
Jens
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Beitrag von Jens »

Keine Mathematiker hier ?

Also: Bezugspunkt ist das 20kv Netz. Daraus beziehen wir und liefern ab.

Bilanztechnisch gehen wir davon aus, dass wir den Bezugsstrom komplett aus dem Netz kaufen und vom BHKW komplett abliefern.

Physikalisch ist es natürlich so, dass der Bezugsstrom vom BHKW abgezogen wird und nur noch die Restmenge vorne an der Übergabe ankommt.

Also wäre die Ablieferungsmenge auf dem 20kv Zähler um die Bezugsstrommenge inkl. Trafoverluste größer gewesen.

Daher meine ich: Zähler A + Zähler B + Trafoverluste 4,1%von Zähler B = Unsere Ablieferungsmenge. Zähler B + Trafoverluste 4,1% Bezahen wir ja schliesslich auch als Bezugsstrom

Energieversorger sagt:
Zähler A + Zähler B abzgl 1,48% = unsere Ablieferungsmenge
Zähler B + Trafoverluste 4,1% = zu bezahlende Bezugsstrommenge

Die 4,1%+1,48% Differrenz vom Zähler B Die uns insgesamt abgezogen werden, sind ja aber nie vom Energieversorger geliefert worden. Und wenn uns diese 4,1% jetzt auch noch berechnet werden, dann müssten die auch auf unsere Gutschrift mit drauf.

Kennt denn jemand einen neutralen Fachmann, der uns in dieser Diskussion weiterhelfen kann ?
Wenn man die Strommengen hochrechnet, dann geht dass um eine Differenz von ca. 17 TEUR über drei Jahre.
Wenn ich mit dem Energieversorger darüber diskutiere und wir bei der Frage ankommen, ob man Verluste abziehen oder dazurechnen muss, heisst es "dass sei so dass Messkonzept". Ich glaube aber die stecken sich 5% oin die eigene Tasche.
paulken
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Beitrag von paulken »

Wenn eingespeister und bezogener Strom auf der Niederspannungsseite gemessen werden, ist der Abzug von Trafoverlusten ok. denn die sind ja vorhanden.

Du solltest das Messkonzept des EVU anfordern. Trafoverluste >4% sind eine Frechheit.
Die EVU behandeln den Bezugsstrom gerne so, als würdest du nix einspeisen. Daher muss man wissen welche Zähler (2-Richtungszähler??) sind verbaut und wie gemesssen wird.

Im Nachgang höhere Trafoverluste einfordern ist nach meinem Verständnis nicht rechtmäßig. Da bleibt Dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.
Jens
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Beitrag von Jens »

Die haben die Trafoverluste vergessen, nicht erhöht. Im Vertrag sind sie erwähnt, wurden aber nie abgerechnet.
Die 4,1% wurden damit begründet, dass es auf der Bezugsseite beim Trafo solche Verluste gäbe. Mag ja auch alles sein, aber egal wie hoch sie sind, ich habe sie mit produziert.

Der eingespeiste Strom wird auf der 20kv Seite gemessen, daher dort keine Abzüge. Nur der Bezug wird auf der 1kv-Seite gemessen. Daher die Berücksichtigung der Trafoverluste. Also bei der Lieferung Trafoverluste drauf, da vor dem Trafo ja mehr geliefert wurde. Alles bis hierhin ok.
Aber bei der Berechnung unsere Einspeisemenge müssen die Trafoverluste nicht mit einem geringeren Wert abgezogen werden, sonder mit dem selben Wert addiert werden, oder ?

Das Messkonzept habe ich angefordert. Da steht klar drin:
Eingespeiste Menge = Zähler A + Zähler B abzgl. 1,48%
Bezugsmenge = Zähler B zzgl. 4,1%

Und da liegen für mich 5,58% dazwischen, mit der der Energieversorger nie was zu tun hatte.
paulken
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Beitrag von paulken »

Zum Verständnis: Zähler B ist eine mittelspannungsseitige Messung, dann wird dir der Verbrauch aus Zähler A hinzuaddiert und das ist deine Vergütungsmenge für die Einspeiseseite. Soweit richtig?
Jens
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Beitrag von Jens »

Richtig. Ich habe aber jetzt meinen Denkfehler gefunden. Sicherlich hat der Energieversorger eine Ersparnis von nicht gelieferten Trafoverlusten.
Aber die Alternative wären 2 Trafo gewesen und das heisst auch tatsächlich 2 x Trafoverluste. D.h. wir hätten bei der technisch aufwendigen Alternative auch den hohen Bezugsstrom zzgl. Verluste gehabt und auf die gesamte Einspeisemenge unsere tatsächlichen Trafoverluste. Diese durch unsere 1-Trafo-Veriante tatsächlich nicht entstandenen Verluste "gönnt" sich der Energieversorger.
Dafür haben wir den Vorteil des Volleinspeisers und Voll-Bezugsstrom-Beziehens, trotz geringerer Investitionskosten.
Würden wir jetzt zum Energieversorger sagen, wir wollen dass nicht mehr und würden, um den Vorteil der EEG-Vergütung zu haben, müssten wir 2 Trafos bauen und hätten auch nicht weniger Trafoverluste.
Die einzige Frage, die für mich bleibt, ob man beim Bezug aus dem 20KV-Netz über ein Trafo tatsächlich 4,1% Verluste berechnen muss...
paulken
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Beitrag von paulken »

4,1 sind zu hoch. Wir haben hier 2% auf der Bezugsseite. Was helfen könnte ist eine Bestätigung deines Trafoherstellers zu den tatsächlichen Verlusten.
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TT-Hase
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Beitrag von TT-Hase »

Bei mir ziehen Sie pauschal 1,5 Prozent sb. Von 0,4 kv auf 20 kv Messung.

Wir messen beide bhkw in 0,4 kv. Dann am Übergabepunkt 20 kv. Die Differenz ist der bezugsstrom.
Küspert
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Registriert: 29.08.2010, 15:03

Beitrag von Küspert »

Öhm Frage (ich bin ja Trafostations-Neuling, da ich unsere erst gestellt bekommen habe und die die Monate jetzt angebunden wird):

Wieso misst man nicht gleich 20kV-seitig? Dann hat man alle Verluste usw. doch schon reel erfasst?

Wie gesagt ich bin in dieser Thematik gar nicht drinnen :oops:
Hmpf :(
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