wie werden die voraussichtlich kommenden 9 Monate Lagekapazität des Gärrestes amtlich berrechnet?
Ich habe durch Einsatz von Getreide/CCM, Seperation, weniger Leistung fahren im Winter, Verkauf Gärrest, ect. durchaus die Möglichkeit den Anfall von Gärrest in den kritischen Monaten zu reduzieren. Wird das anerkannt?
Oder heißt es stur: zB 250 KW x FaktorX = 3500m³. Diesen Lagerraum muss ich nachweisen und Ende der Diskussion.
Wie sieht es aus bei Verkauf Gärrest? DIeser muss ja dann in eine andere Grube ausgelagert werden (theoretisch). Diese muss dann auch mit Leckageerkennung sein oder fällt das dann weg (sprich: alte Grube) wenn es wieder ein "normaler" Landwirt ist?
Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand?
Ein LW Betrieb mit Tierhaltung, der eine gewerbliche Biogasanlage betreibt, wieviel Lagerraum braucht der ?
Bei den Bayern (LfL) habe ich gelesen, dass der Anteil der an 3. abgegebenen Gülle sich auf die Lagerdauer auswirkt.