Boni gesichert über 20 Jahre oder nicht?
Moderator: Schlattmann
Boni sind wie die Vergütung Teil des jeweiligen EEG. (z.B Technolgiebonus für Trockenfermentation im EEG 2004, den gibts für IBN nach 09 in der Form nicht mehr). Sie unterliegen is ihrer jeweiligen Fassung dem jeweils gültigen EEG und haben Vertrauensschutz. Sämtliche bisher gemachten Versuche im Nachhinen daran zu sägen sind bisher gescheitert. Und die Versuche gabs durchaus, gerade bei den angesprochenen Nachbesserungen für Altanlagen (Güllebonus usw)
Genau mit diesem Argument hat man ja bei der "strompreisbremse versucht den Güllebonus für Altanlagen wieder zu streichen. Man hat aber nunmal den Güllebonus lt. EEG2009 zusätzlich fest zugesagt bekommen. Hat man daraufhin investiert, gilt wieder der Vertrauensschutz. Man hätte also evtl. grenzwertig den Bonus für die Anlagen streichen können, die ihn zustätzlich bekommen haben, und nicht einen € dafür investiert haben. Das ist aber relativ unwahrscheinlich, denn man muss ja auch etwas für den Bonus erfüllen. Daher hat man die ganze Sache mit dem Streichen ja auch als Aussichtslos wieder fallen gelassen.ww hat geschrieben:ze.
Andersrum hat ja auch keiner gemeckert, als 2009 die NaWaRo Boni erhöht wurden, auch die 2005er Anlage hat das bekommen. Genauso könnte doch dieser Bonus wieder auf das Niveau vor 2009 gesenkt werden oder darunter, nur abschaffen würde nicht gehen, das würde gegen den Bestandsschutz verstossen.