Servus
Vom Stromvermarkter kam der Hinweis das bis zum 31.12. eine Meldung an den Zoll ergehen muß wegen dem Stromsteuergesetz. Formulare 1421 +a oder 1422+a. Weiß hier jemand darüber bescheid oder hat es schon gemacht. Welche Anlagen sind betroffen davon.
MfG
Zollamt
Moderator: Schlattmann
Re: Zollamt
Hallo,
diese Meldung musst du aber nur machen, wenn du stromsteuerbefreit Strom aus deiner Anlage selbst nutzt. Eigenstrom der Anlage z.B..
Beziehst Du den eigengenutzten Strom von Dritten, vermutlich dem lokalen Stromlieferanten, führt der für dich die Stromsteuer ab und du musst nichts machen.
Ausnamhe: Du hast eine Zulassung als Versorger. Dann erhälst Du den Bezugstrom Deiner Anlage vom Stromlieferanten ohne Stromsteuer und musst diese melden und abführen.
Ziemlich kompliziert.
diese Meldung musst du aber nur machen, wenn du stromsteuerbefreit Strom aus deiner Anlage selbst nutzt. Eigenstrom der Anlage z.B..
Beziehst Du den eigengenutzten Strom von Dritten, vermutlich dem lokalen Stromlieferanten, führt der für dich die Stromsteuer ab und du musst nichts machen.
Ausnamhe: Du hast eine Zulassung als Versorger. Dann erhälst Du den Bezugstrom Deiner Anlage vom Stromlieferanten ohne Stromsteuer und musst diese melden und abführen.
Ziemlich kompliziert.