wir hatten Anfang November eine Anlagenüberwachung/Störfallbegehung durch das Landratsamt gemeinsam mit der Regierung von Niederbayern.
Nun haben wir eine Rechnung von über 5k € für diese Begehung erhalten.
Legitmiert wird diese Rechnung damit, das
- es sich um eine Amtshandlung gehalten hat und
der Betreiber der Biogasanlage diese Kosten übernehmen muss gemäß Art. 1 und 2 des Kostengesetzes KG
Ich verstehe aber nicht so ganz, warum der Betreiber der Biogasanlage die Kosten dafür übernehmen muss.
In Art. 2 KG heißt es:
Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlaßt, im übrigen diejenige Person, in deren Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird. In Rechtsbehelfsverfahren schuldet die Kosten diejenige Person, der die Kosten auferlegt werden. In streitentscheidenden Verfahren ist neben dem Veranlasser Kostenschuldner auch diejenige Person, der die Kosten auferlegt werden.
Veranlasst hat die Störfallbegehung das Landratsamt selbst und die Störfallbegehung hat auch in deren Interesse stattgefunden.
Warum trägt dann die Kosten nicht das Landratsamt?
Wie war das bei den übrigen Leidensgenossen?
viele Grüße & einen guten Rutsch