Für das verbrauchte Zündöl ( Biodiesel ) möchte ich die Energiesteuer zurück.
Kann mir mal einer mit kurzen Worten erzählen wie das geht.
250 kw Schnell Motor.
Gruß
Energiesteuer
Moderator: Stulle
Hallo,
Auf www.zoll.de unter Verbrauchssteuern das entsprechende Formular runterladen.
Kopien der RME Rechnungen beilegen. Auch eine Effizienzberechnung wird gefordert, es steht zwar was von Gutachten im Antrag Das kann man aber auch selbst erstellten
Gruß
Auf www.zoll.de unter Verbrauchssteuern das entsprechende Formular runterladen.
Kopien der RME Rechnungen beilegen. Auch eine Effizienzberechnung wird gefordert, es steht zwar was von Gutachten im Antrag Das kann man aber auch selbst erstellten
Gruß
Hallo Matzi,
bist du beim FVB? Dann lies Dir Arbeitshilfe A14 durch.
Problem ist meisten : Du musst über 70% Gesamtwirkungsgrad erreichen im Jahr.
Allerdings wird die mechanische Energie angesetzt und auch die Prozesswärme für Fermenter darf mit angesetzt werden. Aber hier gehts schon los, : meistens keine Zähler dran oder nicht geeicht etc.etc. ... mit guter Bergründung lässt das Zollamt auch mal Schätzungen durch, je nach Bearbeiter.... aber immer drandenken: Ne Kontrolle vom Zoll ist nicht VergnügungssteuerpflichtiG!
Das BHKW darf auch noch nicht abgeschrieben sein. (Nachweis über BUFÜ)
Das ist ein ziemlicher Aufwand v.A. bei Erstantrag, rentiert sich aber natürlich bei voller Rückerstattung. Habe ich Jahrelang gemacht und auch die Rückerstattung bekommen.
UND JETZT KOMMTS
Es gibt eine von der Generalzolldirektion gestattete Gesetzeslücke!!!!!!!
Nämlich die Beantragung der Rückerstattung für Anlagen größer 2 MW. Hier sind die genannten Nachweise nicht zu bringen, auch keine 70 % Wirkungsgrad und Abschreibung auch egal. Nur techn Daten BHKW, Bestandsrechnung Zündöl und Nachweise über Zündölrechnungen, Beschreibung der Anlage und so....
Du kannst über die ANLAGENVERKLAMMERUNG die 2 MW Grenze locker erreichen wenn du in der Direktvermarktung bist. Hier muss Dein Vermarkter Dir einen Nachweis erbringen dass er insgesamt mehr als 2 MW Anlagen betreibt und Deine Anlage von Ihm Ferngesteuert ist.
Das ganze wird mit Formulat 1131 (SUCHE im www.Zoll.de) beantragt.
Hab ich aufgrund abgeschriebener BHKW letztes Jahr Ende 2018 für das Entlastungsjahr 2017 erstmals beantragt und ist genau vor einer Woche das Geld überwiesen worden. Es hat die Zustimmung der Generalzolldirektion gebraucht.
Diese Gesetzeslücke ist am 01.07.2019 geschlossen worden.
Nach meiner Auffasung kannst du/ IHR das für das Entlastungsjahr 2018 und erste hälfte 19 noch so beantragen. Hat mir auch mein Bearbeiter beim Hauptzollamt Ulm so bestätigt.
Wenns klappt wäre ich für jeden der das so macht für einen Anteil von 5% der Entlastungssumme dankbar javascript:emoticon(':o')
PS: Bei Vollstromeinspeiser die Entlastung von Strom zur Stromerzeugung beantargen!
Ist easy gemacht und bringt auch den vollen Satz für den Anteiligen Strom zurück.
Für 2018 ist noch bis ende Jahr Zeit
bist du beim FVB? Dann lies Dir Arbeitshilfe A14 durch.
Problem ist meisten : Du musst über 70% Gesamtwirkungsgrad erreichen im Jahr.
Allerdings wird die mechanische Energie angesetzt und auch die Prozesswärme für Fermenter darf mit angesetzt werden. Aber hier gehts schon los, : meistens keine Zähler dran oder nicht geeicht etc.etc. ... mit guter Bergründung lässt das Zollamt auch mal Schätzungen durch, je nach Bearbeiter.... aber immer drandenken: Ne Kontrolle vom Zoll ist nicht VergnügungssteuerpflichtiG!
Das BHKW darf auch noch nicht abgeschrieben sein. (Nachweis über BUFÜ)
Das ist ein ziemlicher Aufwand v.A. bei Erstantrag, rentiert sich aber natürlich bei voller Rückerstattung. Habe ich Jahrelang gemacht und auch die Rückerstattung bekommen.
UND JETZT KOMMTS
Es gibt eine von der Generalzolldirektion gestattete Gesetzeslücke!!!!!!!
Nämlich die Beantragung der Rückerstattung für Anlagen größer 2 MW. Hier sind die genannten Nachweise nicht zu bringen, auch keine 70 % Wirkungsgrad und Abschreibung auch egal. Nur techn Daten BHKW, Bestandsrechnung Zündöl und Nachweise über Zündölrechnungen, Beschreibung der Anlage und so....
Du kannst über die ANLAGENVERKLAMMERUNG die 2 MW Grenze locker erreichen wenn du in der Direktvermarktung bist. Hier muss Dein Vermarkter Dir einen Nachweis erbringen dass er insgesamt mehr als 2 MW Anlagen betreibt und Deine Anlage von Ihm Ferngesteuert ist.
Das ganze wird mit Formulat 1131 (SUCHE im www.Zoll.de) beantragt.
Hab ich aufgrund abgeschriebener BHKW letztes Jahr Ende 2018 für das Entlastungsjahr 2017 erstmals beantragt und ist genau vor einer Woche das Geld überwiesen worden. Es hat die Zustimmung der Generalzolldirektion gebraucht.
Diese Gesetzeslücke ist am 01.07.2019 geschlossen worden.
Nach meiner Auffasung kannst du/ IHR das für das Entlastungsjahr 2018 und erste hälfte 19 noch so beantragen. Hat mir auch mein Bearbeiter beim Hauptzollamt Ulm so bestätigt.
Wenns klappt wäre ich für jeden der das so macht für einen Anteil von 5% der Entlastungssumme dankbar javascript:emoticon(':o')
PS: Bei Vollstromeinspeiser die Entlastung von Strom zur Stromerzeugung beantargen!
Ist easy gemacht und bringt auch den vollen Satz für den Anteiligen Strom zurück.
Für 2018 ist noch bis ende Jahr Zeit
Interessantes Modell.
Aber Energiesteuerrückerstattung ist trotzdem möglich. Erreichst du denn Die 70 % Wirkungsgrad?
Input Gas und Zündöl
Output ist Strom korrigiert um den mech. Wirkungsgrad ( ich glaube + 1 oder 2 %)
und genutzte Wärme (nichtNotkühler)
oder der Weg über Anlagenverklammerung bei Direktvermarktung.
Aber Energiesteuerrückerstattung ist trotzdem möglich. Erreichst du denn Die 70 % Wirkungsgrad?
Input Gas und Zündöl
Output ist Strom korrigiert um den mech. Wirkungsgrad ( ich glaube + 1 oder 2 %)
und genutzte Wärme (nichtNotkühler)
oder der Weg über Anlagenverklammerung bei Direktvermarktung.