Grundvergütung nach EEG-Preisdegression für Neuanlagen
Moderator: Stulle
- Schlattmann
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Grundvergütung nach EEG-Preisdegression für Neuanlagen
Hallo,
einfach mal zur Übersicht:
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MfG, Markus Schlattmann
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- effenberger
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Danke für die Übersicht, die es ermöglicht, rasch die resultierende Vergütung in Abhängigkeit von installierter Leistung und Jahr der Inbetriebnahme abzuschätzen! Es handelt sich jedoch nur um eine Abschätzung, da als Grundlage für die Grenzen zwischen den Vergütungsstufen die theoretische Jahresstromproduktion bei der jeweiligen Leistungsschwelle herangezogen wird.
Z. B. werden bei einer 400 kW-Anlage immer 150 kW*8760 h = 1.314.000 kWh mit dem höchsten Satz vergütet, für die darüber hinaus gehende Strommenge gibt es den Satz der höheren Leistungsstufe. Nur für eine Anlage mit 100 % Laufzeit ergäbe sich also der effektive Vergütungssatz, wie in der Grafik beispielhaft angegeben. Tatsächlich liegt der effektive Satz aber höher.
Z. B. werden bei einer 400 kW-Anlage immer 150 kW*8760 h = 1.314.000 kWh mit dem höchsten Satz vergütet, für die darüber hinaus gehende Strommenge gibt es den Satz der höheren Leistungsstufe. Nur für eine Anlage mit 100 % Laufzeit ergäbe sich also der effektive Vergütungssatz, wie in der Grafik beispielhaft angegeben. Tatsächlich liegt der effektive Satz aber höher.
Hallo,effenberger hat geschrieben:Danke für die Übersicht, die es ermöglicht, rasch die resultierende Vergütung in Abhängigkeit von installierter Leistung und Jahr der Inbetriebnahme abzuschätzen! Es handelt sich jedoch nur um eine Abschätzung, da als Grundlage für die Grenzen zwischen den Vergütungsstufen die theoretische Jahresstromproduktion bei der jeweiligen Leistungsschwelle herangezogen wird.
Z. B. werden bei einer 400 kW-Anlage immer 150 kW*8760 h = 1.314.000 kWh mit dem höchsten Satz vergütet, für die darüber hinaus gehende Strommenge gibt es den Satz der höheren Leistungsstufe. Nur für eine Anlage mit 100 % Laufzeit ergäbe sich also der effektive Vergütungssatz, wie in der Grafik beispielhaft angegeben. Tatsächlich liegt der effektive Satz aber höher.
das sehe ich genauso!
Vielleicht sollte man den Hinweis dem Eröffnungsthread hinzueditieren bevor jemand Gefahr läuft aus dem Diagramm seine individuelle Wirtschaftlichkeitkalkulation abzuleiten.
Vielmehr als eine Orientierung ist leider nicht drin.
Trotzdem sehr schön veranschaulicht und zur Orientierung halt sehr hilfreich.
Für Vorabschätzungen gerade sehr hilfreich weil der Weg zur Rentabilitätsvorschau "zu Fuß" doch sehr weit ist
Gruß
- Schlattmann
- MOD
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Das ist (zumindest im Sinne des EEG) bereits berücksichtigt!
Das EEG definiert als Leistung bereits
"der Quotient aus der Summe der im jeweiligen Kalenderjahr nach §4 Abs. 1 oder Abs. 5 abzunehmenden Kilowattstunden und der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der vollen Stunden vor Inebtriebnahme und nach endgültiger Stilllegung der Anlage."
womit bereits die tatsächliche Leistungseinspeisung berücksichtigt ist.
Also: eine Anlage mit einer installierten elektrischen Leistung von 400kW, die aber nur die Hälfte im Jahr laufen würde (nur als Rechenbeispiel), wäre zur Berechnung der Vergütungssätze eine 200kW-Anlage (somit 75%obere Preisklasse und 25% die nächste Preisklasse).
Die tatsächliche Strommenge weiß man aber natürlich immer erst am Ende vom Jahr. D.h. kalkulieren muss man vor dem Bau mit der installierten Leistung sowie der erwarteten Betriebsstunden, die dann die Anlagenleistung nach EEG wiedergibt.
Der effektive Satz läge (wenn man "installierte Leistung" zugrunde legen würde) wie oben erwähnt natürlich höher, aber es wären tatsächlich ja auch weniger produzierte kWh (und das ist das Schlimmere, denn eine möglichst volle Auslastung stellt sicherlich das Ziel dar).
Dass Anlagenleistung nicht gleich Anlagenleistung ist und das Gesetz dies als "tatsächlicher Anlagenleistung" als Berechnungsgrundlage anders auffasst als evtl. der potenzielle Betreiber als "installierte Leistung" scheint somit ein Diskussions- und Informationsbedarf zu bestehen (=> Existenzberechtrigung dieses Forums ). Sehr gut!
Ich schreibe in die obige Graphik zur Vorbeugung von Missverständnissen nochmal explizit "tatsächlich erbrachte Leistung der Anlage" oder etwas ähnliches. Wäre das besser?!?
Das EEG definiert als Leistung bereits
"der Quotient aus der Summe der im jeweiligen Kalenderjahr nach §4 Abs. 1 oder Abs. 5 abzunehmenden Kilowattstunden und der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der vollen Stunden vor Inebtriebnahme und nach endgültiger Stilllegung der Anlage."
womit bereits die tatsächliche Leistungseinspeisung berücksichtigt ist.
Also: eine Anlage mit einer installierten elektrischen Leistung von 400kW, die aber nur die Hälfte im Jahr laufen würde (nur als Rechenbeispiel), wäre zur Berechnung der Vergütungssätze eine 200kW-Anlage (somit 75%obere Preisklasse und 25% die nächste Preisklasse).
Die tatsächliche Strommenge weiß man aber natürlich immer erst am Ende vom Jahr. D.h. kalkulieren muss man vor dem Bau mit der installierten Leistung sowie der erwarteten Betriebsstunden, die dann die Anlagenleistung nach EEG wiedergibt.
Der effektive Satz läge (wenn man "installierte Leistung" zugrunde legen würde) wie oben erwähnt natürlich höher, aber es wären tatsächlich ja auch weniger produzierte kWh (und das ist das Schlimmere, denn eine möglichst volle Auslastung stellt sicherlich das Ziel dar).
Dass Anlagenleistung nicht gleich Anlagenleistung ist und das Gesetz dies als "tatsächlicher Anlagenleistung" als Berechnungsgrundlage anders auffasst als evtl. der potenzielle Betreiber als "installierte Leistung" scheint somit ein Diskussions- und Informationsbedarf zu bestehen (=> Existenzberechtrigung dieses Forums ). Sehr gut!
Ich schreibe in die obige Graphik zur Vorbeugung von Missverständnissen nochmal explizit "tatsächlich erbrachte Leistung der Anlage" oder etwas ähnliches. Wäre das besser?!?
MfG, Markus Schlattmann
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Hallo,Schlattmann hat geschrieben:Das ist (zumindest im Sinne des EEG) bereits berücksichtigt!
Ich schreibe in die obige Graphik zur Vorbeugung von Missverständnissen nochmal explizit "tatsächlich erbrachte Leistung der Anlage" oder etwas ähnliches. Wäre das besser?!?
damit wären dann wohl alle Missverständnisse ausgeschlossen,vorrausgesetzt , im Kontext wird richtig interpretiert
Alles in allem muß ich den WMG (Webmastergod) jedoch mal wieder loben.
Solch ein Engagement für ein "freies" Forum mit dieser Infobasis ist bald einmalig!
Gruß
- Schlattmann
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- Schlattmann
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Und hier noch ein Link zu den EEG-Texten auf den Seiten des BMU:
http://www.bmu.de/erneuerbare/energien/doc/5982.php
http://www.bmu.de/erneuerbare/energien/doc/5982.php
MfG, Markus Schlattmann
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- Schlattmann
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Und auf den Seiten des IWR (Internationales Wirtschaftsforum
Regenerative Energien) gibt es einen Online-Rechner zu diesem Thema:
http://www.iwr.de/biogas/eeg-rechner/
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http://www.iwr.de/biogas/eeg-rechner/
MfG, Markus Schlattmann
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